Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Gestaltungstipps / 6 So wird das Wahlrecht optimal genutzt

Michele Schwirkslies
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Es ist zweckmäßig, die Investitionen im Niedrigpreisbereich rechtzeitig vor dem nächsten Jahreswechsel zu planen.

  • Steht z. B. die Anschaffung von Büromöbeln an, bei denen die einzelnen (selbstständig nutzbaren) Teile mehr als 800 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR netto kosten, kann sich die Einstellung in den Sammelposten lohnen, weil dadurch die Abschreibungsdauer von 13 auf 5 Jahre verkürzt werden kann.
  • Wird der Sammelposten gewählt, sollten Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 EUR dann möglichst in einem anderen Jahr angeschafft werden, um die Sofortabschreibung nutzen zu können.
 
Praxis-Tipp

Investitionen planen

Es kommt also auch darauf an, ausstehende Investitionen im richtigen Jahr zu tätigen. Mithilfe des Drei-Konten-Modells ist auf einen Blick erkennbar, welche Variante für den Unternehmer tatsächlich optimal ist.

 
Praxis-Beispiel

Vorteil des Sammelpostens

Der Unternehmer schafft im Jahr 01 Büromöbel an, wobei die einzelnen selbstständig nutzbaren Teile netto über 800 EUR, aber nicht über 1.000 EUR liegen. Er wählt die 1. Variante, weil er durch die Einstellung in den Sammelposten die Abschreibungsdauer der Büromöbel von 13 Jahren nach der amtlichen Abschreibungstabelle auf 5 Jahre verkürzen kann. Der Unternehmer kann dann die Sofortabschreibung nur für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter beanspruchen, die netto nicht mehr als 250 EUR kosten.

Kauft der Unternehmer im Jahr 01 ein Notebook für netto 800 EUR, muss er dieses, wenn er die 1. Variante wählt, in den Sammelposten einstellen. Beim Notebook ist dies ein Nachteil, weil bei der Abschreibung über die Nutzungsdauer nur 3 Jahre (handelsrechtlich) zugrunde gelegt werden müssten.

 
Praxis-Tipp

Worauf bei der Planung und beim Wählen der Variante geachtet werden sollte

Bei der Planung kommt es im Wesentlichen auf Folgendes an:

  • Die 1. Variante sollte gewählt werden, wenn vorwiegend Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die mehr als 800 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR netto kosten und die amtliche Abschreibungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt.
  • In allen anderen Situationen sollte die 2. Variante gewählt werden, sodass für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter der Grenzwert von 800 EUR maßgebend ist.
  • Die 3. Variante ermöglicht es, einzelne Wirtschaftsgüter getrennt zu erfassen, was aber nur bei der 2. Variante zulässig ist. Es ist leider nicht möglich, Wirtschaftsgüter einzeln abzuschreiben, wenn sie ansonsten in den Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben werden müssten.
 
Praxis-Beispiel

1. Vergleichsrechnung

Herr Huber hat im Jahr 01 selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angeschafft, die sich wertmäßig wie folgt verteilen:

 
  • Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 EUR (netto)
1.950 EUR
  • Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 800 EUR (netto)
2.120 EUR
  • Notebook für netto
900 EUR

Er hat die Beträge im Laufe des Jahres wie folgt gebucht:

 
Kontenbezeichnung SKR 03 Konto SKR 04 Konto Betrag
Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter 4855 6260 1.950 EUR
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0480 0670 2.120 EUR
Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 EUR (Sammelposten) 0485 0675 900 EUR

Es ist sinnvoll, die 2. Variante zu wählen, weil

  • 1.950 EUR bereits bei der Anschaffung als Aufwand gebucht wurden,
  • 2.120 EUR im Rahmen der Sofortabschreibung (Variante bis 800 EUR) und
  • 900 EUR für das Notebook über 3 Jahre (handelsrechtlich) abgeschrieben werden (statt über 5 Jahre im Sammelposten).
 
Praxis-Beispiel

2. Vergleichsrechnung

Der Unternehmer hat im Jahr 01 selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angeschafft, die sich wertmäßig wie folgt verteilen:

 
  • Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 EUR (netto)
1.950 EUR
  • Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 800 EUR (netto)
520 EUR
  • Wirtschaftsgüter (Büromöbel) zwischen 800 und 1.000 EUR
8.580 EUR
  • Notebook für netto
900 EUR

Er hat die Beträge im Laufe des Jahres wie folgt gebucht:

 
Kontenbezeichnung SKR 03 Konto SKR 04 Konto Betrag
Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter 4855 6260 1.950 EUR
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0480 0670 520 EUR
Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 EUR (Sammelposten) 0485 0675

8.580 EUR

und 900 EUR

für Notebook

Die Unterschiede bei der Gewinnauswirkung sehen wie folgt aus:

 
  1. Variante mit Sammelposten 2. Variante ohne Sammelposten Unterschied zur 2. Variante
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 EUR (netto) 1.950,00 EUR 1.950,00 EUR 0,00 EUR
Geringwertige Wirtschaftsgüter 104,00 EUR 520,00 EUR – 416,00 EUR
Wirtschaftsgüter (Büromöbel) zwischen 800 und 1.000 EUR (8.580 EUR) 1.716,00 EUR 660,00 EUR + 1.056,00 EUR
Notebook für 900 EUR 180,00 EUR 300,00 EUR – 120,00 EUR
Gesamtergebnis     520,00 EUR

Ergebnis: Die 1. Variante mit Sammelposten ist um 520 EUR vorteilhafter. Im Rahmen des Jahresabschlusses sollte deshalb diese Variante gewählt werden. Für Neuanschaffungen im Folgejahr kann das Wahlrecht wieder neu ausgeübt werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.187
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.164
  • Nachforderungszinsen
    655
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    540
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    505
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    484
  • Werkzeuge, Abschreibung
    407
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    382
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    369
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    364
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    357
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    356
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    304
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    282
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    275
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    255
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    248
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    234
  • Büroeinrichtung / 3.3 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR muss bei Anwendung der Poolabschreibung ein Sammelposten gebildet werden
    231
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    222
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Geringwertige Wirtschaftsgüter 2025: GWG buchen und Praxisprobleme
Businessmen and their customer are negotiating a trade agreement.
Bild: ©boonchok

Wie werden geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 EUR gebucht und wie erfolgt die Buchung bei GWG-Pools? Welche Auswirkungen hat das auf die Handels- und Steuerbilanz? Diese Fragen werden im folgenden Kapitel geklärt.


Computer, Notebook, Tablet PC: Wann die 100-%ige Abschreibung als GWG für einen PC genutzt werden kann
Laptop mit fliegenden Buchstaben, Montage
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), das zu 100 % als Betriebsausgabe abgezogen werden darf, zählt der angeschaffte Computer (PC) nur, wenn bestimmte Betragsgrenzen nicht überschritten werden.


Geringwertige Wirtschaftsgüter: Sofortabschreibung und Bildung eines Sammelpostens
Tastatur mit Einkaufswagen-Taste
Bild: MEV-Verlag, Germany

Für die Sofortabschreibung und Bildung eines Sammelpostens für geringwertige Wirtschaftsgüter gelten die seit 2018 gültigen Werte auch im Jahr 2025 weiter.


Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
HGB Bilanz Kommentar
Bild: Haufe Online Redaktion

Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


Computer, Notebook, Tablet-PC / 5 Wann der Computer zu 100 % als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden kann
Computer, Notebook, Tablet-PC / 5 Wann der Computer zu 100 % als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden kann

Schafft der Unternehmer sich einen Computer an, kann er ihn nur dann als geringwertiges Wirtschaftsgut behandeln, wenn dieser selbstständig nutzbar ist. Wie zuvor dargestellt, ist dies regelmäßig nur bei einem Display-PC (z. B. MAC von Apple), einem ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren