Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Gestaltungstipps / 3 Voraussetzungen, die ein geringwertiges Wirtschaftsgut erfüllen muss

Michele Schwirkslies
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Ob ein geringwertiges Wirtschaftsgut vorliegt, hängt nicht allein von der Höhe der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ab. Gem. § 6 Abs. 2 EStG müssen die Wirtschaftsgüter außerdem

  • beweglich,
  • abnutzbar und
  • selbstständig (= für sich allein) nutzbar sein.

3.1 Zutreffende Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten dürfen netto ohne Umsatzsteuer

  • nicht über 250 EUR liegen, wenn Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 EUR in den Sammelposten eingestellt werden sollen (1. Alternative) oder
  • nicht über 800 EUR liegen (2. Alternative).

Es ist immer der Nettobetrag maßgebend, und zwar unabhängig davon, ob die Umsatzsteuer in vollem Umfang, teilweise oder überhaupt nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann.

 
Praxis-Beispiel

Maßgebend ist der Nettobetrag

Herr Huber ist Arzt, der ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze ausführt. Er kauft eine Büroleuchte.

 
Nettokaufpreis 800 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 152 EUR
Rechnungsbetrag = Anschaffungskosten 952 EUR

Konsequenz: Es kommt auf den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer an. Herr Huber überschreitet nicht den Grenzwert von 800 EUR (2. Alternative). Er kann somit den Betrag von 952 EUR sofort zu 100 % abschreiben, obwohl die Anschaffungskosten wegen des fehlenden Vorsteuerabzugs über 800 EUR liegen.

 
Praxis-Tipp

Beim Kauf geringwertiger Wirtschaftsgüter auf detaillierte Rechnung achten

Kauft ein Unternehmer verschiedene Gegenstände, sollte er immer darauf achten, eine detaillierte Rechnung zu erhalten, weil er nur so dokumentieren kann, welcher Gegenstand den Grenzwert nicht überschreitet. Sollte es nicht möglich sein, eine detaillierte Rechnung zu erhalten, kann der Gesamtbetrag auch nach Verkaufsunterlagen (z. B. Prospekten mit Preisangaben) aufgeteilt werden. Diese Unterlagen müssen zusammen mit der Rechnung aufbewahrt werden.

Bei der Beurteilung, ob der Grenzwert überschritten wird, ist nicht allein der Kaufpreis maßgebend. Zu den Anschaffungskosten gehören zusätzlich alle Aufwendungen, die der Unternehmer leistet, um den Gegenstand

  • zu erwerben und
  • in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören somit

  • Transportkosten,
  • Verpackungskosten
  • und Montagekosten.

Nicht dazu gehören Kosten, die im Zusammenhang mit der Zahlung stehen, z. B. Nachnahme- oder Mahngebühren. Bestellt ein Unternehmer mehrere Wirtschaftsgüter und zahlt er einen pauschalen Betrag für Transport und Verpackung, dann muss er diesen anteilig auf alle Wirtschaftsgüter verteilen. Es ist also wichtig, auch die Nebenkosten in die Berechnung einzubeziehen.

 
Praxis-Beispiel

Anschaffungsnebenkosten müssen in die Berechnung miteinbezogen werden

Herr Huber hat einen Tischrechner für 250 EUR zuzüglich 47,50 EUR Umsatzsteuer bestellt. Für Porto und Verpackung zahlt er einen pauschalen Betrag von 3 EUR, sodass die Anschaffungskosten 253 EUR betragen. Der Grenzwert von 250 EUR ist überschritten, sodass er den Tischrechner bei der 1. Variante nicht sofort abschreiben darf. Er kann ihn in den Sammelposten einstellen und über 5 Jahre abschreiben.

Skonti und Rabatte mindern die Anschaffungskosten, sodass der geminderte Betrag für die Beurteilung maßgebend ist. Wird das Wirtschaftsgut vor dem Jahreswechsel gekauft und erst im neuen Jahr unter Abzug eines Skontoabzugs bezahlt, wirkt sich diese Kaufpreisreduzierung nicht mehr im abgelaufenen Jahr aus.

 
Praxis-Beispiel

Bei Skonto mindern sich die Anschaffungskosten erst im Zeitpunkt der Zahlung

Herr Huber schafft Ende Dezember 01 ein Wirtschaftsgut für netto 812 EUR an und zahlt den Kaufpreis erst nach dem 31.12.01 unter Abzug von 2 % Skonto (= 16,24 EUR). Im Jahr 01 ist der Betrag von 812 EUR maßgebend. Es handelt sich dann nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Der Unternehmer muss es über die Nutzungsdauer abschreiben bzw. in den Sammelposten einstellen.

Die Anschaffungskosten mindern sich erst im Zeitpunkt der Zahlung, d. h. im neuen Jahr. Das neue Jahr ist jedoch nicht mehr das Jahr der Anschaffung. Das Wirtschaftsgut wird weiterhin abgeschrieben.

3.2 Durch den Investitionsabzugsbetrag können geringwertige Wirtschaftsgüter "entstehen"

Hat der Unternehmer einen nur steuerlich zulässigen Investitionsabzugsbetrag gebildet, kann dies zu einer Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten führen, soweit dieser im Investitionsjahr aufgelöst wird. Dabei kann der Unternehmer für steuerliche Zwecke die Gewinnerhöhung wieder rückgängig machen, indem er den Investitionsabzugsbetrag von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzieht. Durch den Abzug des Investitionsabzugsbetrags können (nur steuerlich) geringwertige Wirtschaftsgüter entstehen.[1]

 
Praxis-Beispiel

Durch Investitionsabzugsbetrag "entsteht" ein geringwertiges Wirtschaftsgut

Herr Huber hat für die Anschaffung eines Aktenschranks einen Investitionsabzugsbetrag gebildet (voraussichtliche Anschaffungskosten von 1.200 EUR (netto) × 40 % = 480 EUR). Er schafft den Aktenschrank am 3.1.01 für brutto 1.428 EUR an. Er rechnet wie folgt:

 
Bruttobetrag 1.428,00 EUR
abzüglich Umsatzsteuer (Vorsteuer) 228,00 EUR
Nettobetrag 1.200,00 EUR
abzüglich Investitionsabzugsbetrag 480,00 EUR
maßgebende Anschaffungskosten 720,...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.978
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.955
  • Nachforderungszinsen
    1.617
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    1.455
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    1.174
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    1.163
  • Werkzeuge, Abschreibung
    1.061
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    1.059
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    941
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    889
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    868
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    825
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    736
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    670
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    614
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    611
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    597
  • Mietereinbauten, Geschäftsräume
    534
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    530
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    528
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Praxis-Tipp: Diese steuerlichen Abschreibungen stehen bei Wirtschaftsgütern zur Wahl
AfA-Rechner
Bild: Haufe Online Redaktion

Ein Bereich der Jahresabschlussarbeiten ist die Kontrolle der Anlagenzugänge beim Anlagevermögen. Welche Varianten von Abschreibungen für Anlagevermögen zur Verfügung stehen, zeigt diese Übersicht. Sie zeigt außerdem, welche Änderungen sich durch das Wachstumschancengesetz ergeben.


GWG 2025: Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Internet Warenkorb
Bild: Fotolia LLC.

Die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG-Grenzen) wurden zuletzt im Jahr 2018 erhöht und gelten auch im Jahr 2025 unverändert weiter.


Geringwertige Wirtschaftsgüter: Sofortabschreibung und Bildung eines Sammelpostens
Tastatur mit Einkaufswagen-Taste
Bild: MEV-Verlag, Germany

Für die Sofortabschreibung und Bildung eines Sammelpostens für geringwertige Wirtschaftsgüter gelten die seit 2018 gültigen Werte auch im Jahr 2025 weiter.


Nach Fragen und Fällen aufbereitet: Umsatzsteuer in der Praxis
Umsatzsteuer in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Dieses Fachbuch zeigt Ihnen, wie Sie bei der Umsatzsteuer alles richtig machen und Wahlrechte zu Ihrem Vorteil ausüben können. Topaktuell: mit allen Änderungen durch BMF-Schreiben und BFH-Urteile.


Geringwertige Wirtschaftsgüter: Gestaltungstipps
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Gestaltungstipps

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Grenzwerte Sammelposten Sofortabschreibung 1 So kontieren Sie richtig!  Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren