Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Fuhrparkcontrolling – Transportleistungen zu minimalen K ... / 5.4 Zuordnung zum Standort

Reinhard Bleiber
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Unterhält ein Unternehmen mehrere Standorte, müssen die Transportkosten die in der Verbindung der Betriebe anfallen, gerecht zugeordnet werden. Damit im innerbetrieblichen Vergleich der Kostenstellen keine Fehleinschätzungen entstehen, müssen die Transportkosten den Standorten zugeordnet werden. Dies betrifft zum einen die Kosten für die direkte Verbindung der Betriebe zueinander, falls diese anfallen. Zum anderen müssen zentral anfallende Fuhrparkkosten auf mehrere Standorte aufgeteilt werden, wenn es um die Transporte von und zu Dritten geht. Nur mit den dadurch erreichbaren Informationen ist es möglich, Entscheidungen für die Entwicklung von Standorten optimal zu treffen.

 
Fragen einer Standortentscheidung:
Welcher Standort soll geschlossen werden?
An welchem Standort soll die Herstellung eines Produkts konzentriert werden?
An welchem Standort sollen neue Produkte fabriziert werden?
Welcher Standort eignet sich für ein zentrales Lager?
An welchem Standort soll der Fuhrpark stationiert werden?
An welchen Standorten sollen die Bestandteile eines Produkts hergestellt, wo soll die Endmontage durchgeführt werden?

Verursachung bestimmt Zuordnung

Die Kriterien für die Zuordnung der entstehenden Kosten zu den Standorten können nur unzureichend global beschrieben werden. Hier kommt es besonders auf die Einschätzung der Verursachung an. Beim Transport der Endprodukte zum Kunden ist das Problem nicht vorhanden, doch wem werden die Kosten des Transports von Produktteilen zwischen zwei Standorten belastet? Dem Empfängerstandort oder dem Absender? Der Controller im Fuhrparkcontrolling muss versuchen, zusammen mit den betroffenen verantwortlichen Mitarbeitern gerechte Verteilungsschlüssel zu finden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.360
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      907
    • Jubiläumszuwendung
      871
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      813
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      775
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      768
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      757
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      732
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      721
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      719
    • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
      706
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      701
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      686
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      672
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      653
    • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
      643
    • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
      635
    • Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
      623
    • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
      616
    • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
      598
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren