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Fremde im Betrieb / 2.5 Abschluss der Arbeiten

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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2.5.1 Auftraggeber

In der Regel wird das Ergebnis des Auftrages einer Fremdfirma durch einen Verantwortlichen des Auftraggebers (z. B. Koordinator) kontrolliert. Dieser prüft, ob der Auftrag vereinbarungsgemäß erfüllt wurde. In der Praxis werden dafür auch häufig Leistungsnachweise der Fremdfirma unterschrieben, auf denen ggf. offene Arbeiten oder Mängel festgehalten werden. Es hat sich bewährt, Fremdfirmen anhand einer Checkliste zu bewerten. Das ist gerade dann hilfreich, wenn mehrere Mitarbeiter des Auftraggebers direkt oder indirekt von den Arbeiten betroffen waren. Die Auswertung dieser Checklisten ist hilfreich bei der Auswahl der Lieferanten, wenn später ähnliche Aufträge zu vergeben sind.

2.5.2 Fremdfirma

Die Fremdfirma sollte sich den ordnungsgemäßen Abschluss der Arbeiten schriftlich vom Verantwortlichen des Auftraggebers bestätigen lassen. Das ist auch für die Rechnungsstellung sinnvoll und wird daher in der Praxis auch angewandt. Es sollte in diesem Zuge auch geklärt werden, ob seitens des Auftraggebers Verbesserungspotenziale bzgl. Planung, Organisation, Ausführung der Arbeiten und der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten gesehen werden. Diese Informationen helfen der Fremdfirma, bei Folgeaufträgen besser zu werden. Für die Ergebniskontrolle kann z. B. die Checkliste Fremdfirmeneinsatz verwendet werden. Damit sind diese Verbesserungspotenziale auch dokumentiert.

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