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FoVo 6/2016, Die richtige Behandlung des Lohnvorschusses / II. Die Lösung

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Was ist ein "Lohnvorschuss"?

Wenn von einem Lohnvorschuss gesprochen wird, ist dies rechtlich gesehen unpräzise. Es können sich ganz unterschiedliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Schuldner und dem Arbeitgeber dahinter verbergen, die unterschiedliche Rechtsfolgen haben:

▪ Es kann sich um eine echte Vorauszahlung auf den erst künftig fällig werdenden Lohnanspruch handeln. Auf diese Weise versucht der Schuldner, einen Liquiditätsengpass mit Hilfe des Arbeitgebers zu überbrücken.
▪ Es kann sich aber auch um ein Arbeitgeberdarlehen handeln. Dieses wird unabhängig vom konkreten künftigen Lohnanspruch gewährt. Nach den vertraglichen Vereinbarungen wird lediglich die Darlehensrückzahlungsrate vom Lohn einbehalten.
 

Hinweis

Für den Gläubiger kann es sinnvoll sein, im Gespräch mit dem Schuldner oder dem Arbeitgeber ein solches Darlehen zur Begleichung der Forderung zu gewähren. Der Vorteil für den Schuldner liegt darin, dass keine weiteren Zinsen und Kosten auf die Vollstreckungsforderung anfallen. Ein weiterer Vorteil kann darin liegen, dass der Gläubiger für diesen Fall eine verminderte Zahlung als Abfindungsvergleich anbietet. Der Arbeitgeber erspart sich die Auseinandersetzung mit dem Gläubiger und bindet den (wertvollen) Arbeitnehmer ggf. fester an sich.

▪ Letztlich kann es sich auch um eine Abschlagszahlung handeln. Sie unterscheidet sich von der Vorauszahlung dadurch, dass der Lohn bereits verdient, aber noch nicht abgerechnet ist. Dies kann etwa auch bei Provisionsansprüchen der Fall sein oder wenn ein variables Gehalt gezahlt wird.

Auskunftsansprüche aktivieren

Welches konkrete Rechtsgeschäft vorliegt, muss der Gläubiger klären. Der Schuldner ist ihm insoweit nach § 836 Abs. 3 ZPO, der Arbeitgeber als Drittschuldner nach § 840 ZPO sowie nach Maßgabe der mitgepfändeten Nebenre...

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