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Fördern durchdachte Schichtsysteme die Gesundheit der Schichtarbeiter?

Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dr. Josef Sauer
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Zusammenfassung

 
Überblick
  • Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer muss laut Arbeitszeitgesetz nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festgelegt werden.
  • Schichtarbeiter sind besonderen Belastungen ausgesetzt, die sich sowohl physisch (z. B. Schlafstörungen, Kreislaufbeschwerden) als auch psychisch (z. B. Familienleben, soziale Kontakte) auswirken können.
  • Die Unfall- oder Fehlerquote im Betrieb kann sich dadurch erhöhen (Übermüdung, Konzentrationsstörung).
  • Besondere Aufmerksamkeit muss auf die Nachtarbeit gelegt werden (§ 6 ArbZG). Für werdende und stillende Mütter sowie Jugendliche gilt ein Verbot der Nachtarbeit.
  • Schichtpläne sollten unter Mitwirkung des Arbeitsmediziners und der Fachkraft für Arbeitssicherheit gestaltet werden. Idealerweise auch unter Beteiligung der Betroffenen. Schichten sollten "vorwärts" – von der Früh- über die Spät- zur Nachtschicht – rotieren. Nach Möglichkeit sollten immer zwei zusammenhängende Tage frei sein.
  • Schichtpläne sollten so früh wie möglich bekanntgegeben und eingehalten werden.

1 Details

1.1 Definition und Hintergrund

Schichtarbeit, hier im weiteren Sinne verstanden mit Nacht- und Wochenendarbeitszeiten, ist in zahlreichen Branchen selbstverständlich und für viele Betroffene Alltag. Nicht nur in der Industrie gibt es Betriebe, in denen die Räder nie stillstehen; auch in vielen Dienstleistungsbereichen wird bereits rund um die Uhr gearbeitet (z. B. Gesundheitswesen, Bewachung, Hotellerie).

Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) definiert Schichtarbeit als "eine Form der Tätigkeit mit Arbeit zu wechselnden Zeiten (Wechselschicht) oder konstant ungewöhnlicher Zeit (z. B. Dauerspätschicht, Dauernachtschicht)". Damit sind die beiden grundsätzlichen Schichtsysteme angesprochen: D...

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