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Firmen-Pkw, Anschaffung / 5.2 Besonderheiten bei Anwendung der Differenzbesteuerung

Prof. Dr. Sascha Dawo, Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Nimmt ein Kfz-Händler ein Gebrauchtfahrzeug von einem Kunden in Zahlung, der keine Umsatzsteuer ausweisen darf, kann er die Differenzbesteuerung anwenden. Im Rahmen der Differenzbesteuerung ist als Einkaufspreis der tatsächliche Wert des gebrauchten Gegenstands anzusetzen. Dies ist der Wert, der bei der Ermittlung des Entgelts für den Kauf des neuen Gegenstands tatsächlich zugrunde gelegt wird.

Bei der Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen in der Kraftfahrzeugwirtschaft ist entsprechend zu verfahren. Das heißt, es ist entsprechend Abschnitt 10.5 Abs. 4 UStAE der subjektive Wert zugrunde zu legen. Als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist somit der Betrag anzusetzen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt. Die Umsatzsteuer, die in dem Unterschiedsbetrag enthalten ist, muss herausgerechnet werden.

Nebenkosten, die der Händler nach dem Erwerb des Gegenstands aufgewendet hat, gehören nicht zum Einkaufspreis und mindern daher nicht die Bemessungsgrundlage. Das gilt z. B. für Reparaturkosten, die nicht im Einkaufspreis enthalten sind.

 
Praxis-Beispiel

Differenzbesteuerung: So wird richtig gerechnet und gebucht

Autohändler Braun verkauft seinem Privatkunden Huber einen Pkw für 30.000 EUR zuzüglich 5.700 EUR Umsatzsteuer. Händler Braun nimmt den gebrauchen Pkw von Herrn Huber für 5.000 EUR in Zahlung. Als Privatperson darf Herr Huber keine Umsatzsteuer ausweisen, sodass die Abrechnung wie folgt aussieht:

 
Lieferung eines neuen Pkw für netto 30.000,00 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 5.700,00 EUR
Kaufpreis brutto 35.700,00 EUR
abzüglich Inzahlungnahme eines gebrauchten Pkw 5.000,00 EUR
zu zahlen sind 30.700,00 EUR
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 30.700,00      
3349/5349 Wareneingang ohne Vo...

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