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Fahrrad als Arbeitsmittel / 2 Fahrräder und E-Bikes

Dipl.-Ing. Andreas Terboven
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Ein Fahrrad wird durch Muskelkraft über Pedale (Tretkurbeln) angetrieben.

"E-Bike" wiederum ist umgangssprachlich der Oberbegriff für alle Zweiräder, die mit einem Elektromotor ausgestattet sind, der den Fahrer beim Treten der Pedale unterstützt. Unter den Begriff "E-Bike" fallen also Pedelecs und S-Pedelecs. Aber auch Elektromofas, die gefahren werden, ohne dass man in die Pedale tritt, fallen unter den Begriff "E-Bike".

Das Pedelec 25 (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit integriertem Elektroantrieb. Sein Motor unterstützt das Treten bauartbedingt bis max. 25 km/h mit einer Motor-Nenndauerleistung bis 250 Watt. Die Nenndauerleistung ist die höchste Nutzleistung, die ein Antriebssystem über einen Zeitraum von 30 Minuten im Durchschnitt abgeben kann. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich der Elektroantrieb selbstständig ab. Ausschließlicher Motorbetrieb ohne zu treten ist nicht möglich. Zusätzlich kann das Pedelec 25 mit einer Anfahr-/Schiebehilfe ausgestattet sein, die eine Motorunterstützung ohne Pedalbewegung bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h zulässt. Ein Pedelec ist einem normalen Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Man benötigt demzufolge weder eine Zulassung noch einen Führerschein. Außerdem gibt es bei Pedelecs keine Helmpflicht und keine Altersbeschränkung. Mit einem Pedelec darf man auch auf Radwegen fahren.

Bei einem S-Pedelec unterstützt der Elektromotor den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Ein S-Pedelec ist in der Funktionsweise dem Pedelec 25 gleichzusetzen. Der Unterschied ist lediglich, dass die Unterstützung des Elektroantriebs bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h reicht. Die Nenn-Dauerleistung eines S-Pedelec-Motors liegt bei maximal 4.000 Watt.

S-Pedelecs werden nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad ein...

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