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Erste Hilfe

Steffen Pluntke
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Zusammenfassung

 
Überblick

In der modernen, technisierten und schnelllebigen Zeit ist jeder Mensch einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Potenzielle Gefahrenquellen in allen Lebensbereichen führen zu Unfällen oder Erkrankungen. Nach dem Eintreten eines Notfalls sind oft die ersten Minuten entscheidend. Doch der Rettungsdienst benötigt i. d. R. 5–10 Minuten, um am Unglücksort einzutreffen. Kostbare Zeit verstreicht ungenutzt, wenn nicht Verwandte, Freunde, Fremde oder Arbeitskollegen Erste Hilfe leisten.

Bei der Umsetzung der Ersten Hilfe im Rahmen des unternehmerischen Arbeitsschutzes müssen darüber hinaus einige organisatorische und rechtliche Hinweise beachtet werden.

1 Gesetzliche Grundlagen der Ersten Hilfe

Der Unternehmer ist nach § 21 Abs. 1 SGB VII verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Verhinderung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe.

Für die Umsetzung einer effektiven Ersten Hilfe im Betrieb gibt es die folgenden gesetzlichen Regelungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung,
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),
  • Gewerbeordnung (GewO),
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
  • Arbeitsstätten-Regeln (v. a. ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"),
  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
  • DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention".

Wichtige Pflichten des Unternehmens im Rahmen der Ersten Hilfe und deren gesetzliche Grundlagen sind in Tab. 1 zusammengefasst.

 
Unternehmerpflicht Rechtsgrundlagen
Erste Hilfe als unternehmerische Pflicht
  • § 10 Abs. 1 ArbSchG
  • § 24 Abs. 1 DGUV-V 1
Ersthelfer bestellen
  • § 10 ...

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