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Einstweilige Verfügung: Erhaltungsmaßnahmen?

Dr. Oliver Elzer
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1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann in der Regel eine Erhaltungsmaßnahme nicht im Wege einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.

2 Normenkette

§ 44 Abs. 1, Abs. 2 WEG; §§ 935, 940 ZPO

3 Das Problem

Wohnungseigentümer K stellt im Wege der einstweiligen Verfügung beim AG den Antrag, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu verpflichten, die Kellerräume der Wohnungseigentumsanlage "unverzüglich zu sanieren bzw. den Verwalter damit zu beauftragen und zu ermächtigen, entweder die Firma … mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen entsprechend den in dem Kostenvoranschlag vom 13.8.2020 aufgelisteten Maßnahmen auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu beauftragen oder alternativ mindestens 2 Vergleichsangebote einzuholen und der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung über die Auftragsvergabe und deren Finanzierung vorzulegen".

4 Die Entscheidung

Das AG hält den Antrag bereits für unzulässig! Die Unzulässigkeit ergebe sich schon daraus, dass damit die Hauptsache vorweggenommen werden würde; das materielle Begehren würde mit dem Erlass der begehrten Entscheidung bereits befriedigt werden. K sei daher gehalten, sein Begehren im bereits rechtshängigen Hauptsacheverfahren zu verfolgen. Es sei für ihn zumutbar, auf etwaige Sekundäransprüche verwiesen zu werden. Außerdem fehle dem Begehren das Rechtsschutzbedürfnis. Ebenso wie eine Klage auf Beschlussersetzung voraussetze, dass die übrigen Eigentümer mit dem Beschlussgegenstand vorbefasst werden (Hinweis u. a. auf Elzer/Riecke in: Skauradszun/Elzer/Hinz/Riecke, Die WEG-Reform 2020, 2021, § 9 Rn. 73), müsse dies aufgrund des gewichtigen Eingriffs in das Selbstorganisationsrecht der Eigentümer auch für einen Antrag auf Beschlussersetzung im Wege des Eilrechtsschutzes nach den §§ 935ff. ZPO gelten. Eine Abstimmung über einen entsprechenden Beschlussantrag – dessen Aufnahme ...

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  Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 59.852,14 EUR.  Gründe 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen ...

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