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E-Rechnung: Umsetzung zeitnah bewältigen

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Zusammenfassung

 
Überblick

Unternehmen müssen sich auf die Umsetzung der elektronischen Rechnung einstellen: Im Business-to-Business-Bereich (B2B) werden die sog. E-Rechnungen ab 1.1.2025 zur Pflicht. Unternehmen müssen dann also, wenn eine Rechnung an ein anderes Unternehmen gestellt wird, bestimmte Formatanforderungen erfüllen. Dies gilt auch für den Erhalt von Rechnungen. Die Rechnungseingangs- und Rechnungsstellungsprozesse müssen deshalb zeitnah angepasst werden, damit sie den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Auf internationaler Ebene zeigt sich bereits seit Jahren ein Trend zur Digitalisierung der Rechnungsstellung. Bspw. hat Italien die E-Rechnungspflicht bereits umgesetzt und dabei positive Effekte erzielt. Hervorzuheben sind dabei eine höhere Effizienz und bessere Transparenz in den Finanzprozessen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Hintergründe zur E-Rechnungspflicht in Deutschland geführt haben, welche Fristen einzuhalten sind und wie Unternehmen konkret vorgehen sollten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 UStG i. d. F. des Wachstumschancengesetzes (gültig ab 1.1.2025) enthält die Neuregelungen zur E-Rechnung. In § 27 Abs. 38 UStG sind die Übergangsvorschriften aufgeführt. Die Ausnahmen für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise sind in §§ 33, 34 UStDV geregelt.

1 Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Bisher können Unternehmen noch frei wählen, in welcher Form sie Rechnungen stellen. Die Optionen umfassen bspw. die klassische Papierrechnung oder auch die Rechnung als PDF.

Mit dem sog. Wachstumschancengesetz[1] hat die Bundesregierung eine weitreichende Neuregelung getroffen: Ab 1.1.2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich Rechnungen zwingend elektronisch erstellen. Es werden jedoch einige Übergangsfristen[2] gewährt.

Warum wird die E-Rechnung überhaupt Pflicht...

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