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E-Mobilität: Förderprogramme und Steuervorteile / 2.5 Förderprogramm Aufbau von nicht öffentlich zugänglicher Schnelllade-Infrastruktur für KMU und Großunternehmen

Joachim Gutmann
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität mit einem neuen Förderprogramm seit September 2023 Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Das Programm richtet sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie z.B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste). Neben Ladepunkten für Pkw sind erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Bisher wurden diese Lademöglichkeiten nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung unterstützt.

Für den Aufruf steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen EUR zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 31.12.2026 außer Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet das neue Förderprogramm inhaltlich. Die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ).

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer L...

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