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Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 3.5 Rechte der Betroffenen (Art. 12 bis 23 DSGVO)

Dipl.-Volksw. Fritz Schmidt
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Betroffene haben zahlreiche Rechte aus der DSGVO:

Betroffenenrechte

3.5.1 Informations- und Benachrichtigungsrechte (Art. 13 und 14 DSGVO)

Betroffene haben weitgehende Informationsrechte. Damit treffen Wohnungsunternehmen bereits bei der Vertragsanbahnung umfangreiche Benachrichtigungspflichten, die danach differenziert sind, ob die Daten beim Betroffenen direkt erhoben werden oder bei einem Dritten.

Zu Einzelheiten siehe Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung.

3.5.2 Auskunftsrechte (Art. 15 DSGVO)

Der Betroffene hat das Recht, von einem Verarbeiter eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist das der Fall, besteht ein Auskunftsanspruch über diese Daten, die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der verarbeiteten Daten, über Empfänger dieser Daten und über die Dauer der Speicherung.

Zu Einzelheiten siehe Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung.

3.5.3 Löschungsrechte (Art. 17 DSGVO)

Sind Daten für die Verfolgung des Zwecks, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich oder wurde die dazu erteilte Einwilligung widerrufen, kann der Betroffene die Löschung dieser Daten verlangen. Sollte aber eine gesetzliche Verpflichtung zur weiteren Speicherung oder Aufbewahrung dieser Daten bestehen (z. B. aus dem Handels- oder Steuerrecht), so ist die gesetzliche Verpflichtung vorrangig und die Löschung kann erst verlangt werden, wenn die gesetzliche Verpflichtung nicht mehr besteht.

Zu Einzelheiten siehe Löschkonzepte und die Archivierung von Daten.

3.5.4 Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Betroffene haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten. Der Betroffene kann damit seine Daten von einem Anbieter zu einem anderen "mitnehmen". Das Recht besteht bei jeder automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten auf ...

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