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BMF v. 26.1.2026 zu Aufwendungen im Zusammenhang mit der ... / 3. Subjektive Funktionstüchtigkeit

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a) Konkrete Zweckbestimmung

Ein Gebäude ist subjektiv funktionstüchtig, wenn es für die konkrete Zweckbestimmung des Erwerbers (z.B. als Mietwohnung, als Büro oder als eigengenutzte Wohnung) nutzbar ist. Investitionen zur Herstellung dieser Zweckbestimmung führen daher zu AK. Dies wäre z.B. der Fall, wenn der Steuerpflichtige ein bisher zu Wohnzwecken genutztes Gebäudes erwirbt und die Räume künftig als Büroräume nutzen will. Wird nun die Elektroinstallation so erneuert, dass sie für die Nutzung der Räume als Büros geeignet ist, wird durch die Erneuerung die konkrete Zweckbestimmung erreicht und das Gebäude subjektiv funktionstüchtig gemacht, d.h. die in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen führen zu AK.

b) Standardhebung eines Wohngebäudes

Umfangreiche Darstellung im BMF-Schreiben: Zur konkreten Zweckbestimmung des Erwerbers gehört auch seine Entscheidung, welchem Standard ein Wohngebäude künftig entsprechen soll. Kommt es durch entsprechende Aufwendungen zu einer Standardhebung, liegen AK vor. Der Teil des BMF-Schreibens, der sich mit der Frage der Standardhebung beschäftigt, nimmt breiten Raum ein.

aa) Grundlagen der Standardbestimmung

Die Finanzverwaltung unterscheidet – nach wie vor – zwischen drei Standardarten:

  • sehr einfacher Standard,
  • mittlerer Standard und
  • sehr anspruchsvoller Standard.

Kommt es nun aufgrund von Baumaßnahmen zu einer Standardhebung (z.B. von einem sehr einfachen auf einen mittleren Standard), führt dies zum Erreichen der konkreten Zweckbestimmung – und damit zu AK.

Vier zentrale Ausstattungsmerkmale der Wohnung bestimmen Standard: Der Standard eines Wohngebäudes richtet sich nach den zentralen Ausstattungsmerkmalen einer Wohnung. Diese umfassen ausschließlich die folgenden Bereiche:

  • Umfang und Qualität der Heizungsinstallation,
  • Umfang und Qualität der Sanitärinstallation,
  • Umfang und Qualität der Elektroinstallation sowie
  • Umfang und Qualität de...

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