Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Betriebskosten richtig zuordnen / 3.8.1 Straßenreinigung

Georg Hopfensperger
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Unabhängig davon, ob die Straßenreinigung durch die Gemeinde, den Eigentümer oder einen Dritten erfolgt, sind die Kosten umlagefähig.

Zu den Kosten der Straßenreinigung zählt auch der Winterdienst.[1]

Kosten der ausführenden Personen

  • Überträgt der Vermieter die Straßenreinigung gegen Bezahlung an einen Mieter des Anwesens, können diese Kosten auf alle Mieter umgelegt werden. Dazu gehört auch ein angemessenes Trinkgeld.
  • Hat der Vermieter die Straßenreinigung auf einen Mieter übertragen, der diese aus Krankheitsgründen ("zwingenden" Gründen) nicht mehr ausführen kann, soll der Vermieter berechtigt sein, ein gewerbliches Unternehmen mit diesen Arbeiten zu beauftragen und diese Kosten dann auf alle Mieter umzulegen.[2]
  • Sind die Arbeiten vertraglich den Mietern insgesamt übertragen, können keine umlagefähigen Betriebskosten entstehen.
  • Hat der Vermieter die Straßenreinigung auf einen Mieter übertragen, der diese schuldhaft nicht ausführt, ist der Vermieter berechtigt, einen Dritten mit den Arbeiten zu beauftragen. Allerdings sind diese Kosten nicht auf alle Mieter umlegbar, sondern nur im Wege des Schadensersatzes gegen den Mieter geltend zu machen, der seine Pflicht schuldhaft nicht erfüllt hat.
  • Werden die Arbeiten von einem angestellten Hausmeister ausgeführt, ohne dass er hierfür eine zusätzliche Vergütung erhält, können dessen Lohnkosten nicht hier angesetzt werden, sondern müssen über die Hauswartskosten gem. § 2 Nr. 14 BetrKV umgelegt werden. Umlagefähig sind hier aber die Kosten für das benötigte Material (z. B. Reinigungs- oder Streumittel).
  • Führt der Eigentümer die Arbeiten selbst aus, hat er die Wahl, ober er die Kosten berechnet, die er einem Dritten für die Arbeit bezahlen müsste (im Falle eines gewerblichen Unternehmens ohne Umsatzsteuer) oder ob er nur die ihm konkret entstandenen Kosten berechnet.

Kosten der Reinigungsmittel

Die Kosten für Reinigungs- und Streumittel sind umlagefähig.

Kosten von Maschinen und Geräten

Werden für die Reinigung oder das Schneeräumen maschinelle Arbeitshilfen eingesetzt, können deren Wartungs- und Reparaturkosten umgelegt werden.[3]

 

Umlagefähigkeit der Erst- bzw. Ersatzanschaffung von Reinigungsgeräten

Streitig ist die Umlagefähigkeit der Kosten für die Erst- bzw. Ersatzanschaffung von Geräten wie z. B. Schneeräumgerät, Laubsauger, Besen etc.

Nach Ansicht einiger Berliner Gerichte können die Kosten z. B. des Kaufs eines Schneeräumgeräts oder eines Laubsaugers als Betriebskosten umgelegt werden.[4] Nach anderer Ansicht – der bis zur obergerichtlichen Klärung der Vorzug gegeben werden sollte – können die Kosten für die Anschaffung eines Rasenmähers oder von Reinigungsgeräten nicht in Ansatz gebracht werden, "da diese nicht zu den Kosten gehören, die bei der Ermittlung der Kostenmiete in Ansatz gebracht werden dürfen".[5]

[1] BGH, Urteil v. 27.11.1984, VI ZR 49/83, NJW 1985 S. 484.
[2] LG Münster, Urteil v. 19.2.2004, 8 S 425/03, WuM 2004 S. 193.
[3] LG Berlin, Urteil v. 13.3.1986, 62 S 94/85, GE 1986 S. 1121; LG Hamburg, Urteil v. 13.7.1989, 7 S 185/88, WuM 1989 S. 640.
[4] LG Berlin, Urteil v. 9.3.2000, 62 S 463/99; LG Berlin, Urteil v. 13.3.1986, 62 S 94/85, GE 1986 S. 1121; AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 20.12.2000, 6 C 206/00, NJW-RR 2001 S. 1379.NJW-RR 2001 S. 1379.NJW-RR 2001 S. 1379.NJW-RR 2001 S. 1379.NJW-RR 2001 S. 1379.NJW-RR 2001 S. 1379.NJW-RR 2001 S. 1379.NJW-RR 2001 S. 1379.
[5] LG Hamburg, Urteil v. 30.5.1985, 7 S 326/84, WuM 1985 S. 390; AG Lörrach, Urteil v. 2.11.1994, 3 C 336/94, WuM 1996 S. 628.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4 Wie groß sind die Grenzabstände?
    6.036
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht
    842
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.6 Niedersachsen
    639
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.1 Baden-Württemberg
    442
  • Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.7 Rauchen auf dem Balkon
    400
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.12 Schleswig-Holstein
    368
  • Geh- und Fahrrecht
    295
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.5 Hessen
    260
  • Wärmepumpen / 6.2 Absetzbare Kosten bei der Einkommenssteuer für Gebäudesanierung
    222
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.8 Rheinland-Pfalz
    209
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch
    209
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken
    166
  • Schlichtungsverfahren bei Nachbarstreitigkeiten
    134
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht / 1 Lagerung von Müll/Abfall auf dem Nachbargrundstück
    129
  • Betretungsrechte im Nachbarrecht
    128
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.13 Thüringen
    122
  • Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2 Kündigung aus wichtigem Grund
    108
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.4 Brandenburg
    89
  • Grunddienstbarkeit / 8.2.2 Verjährung
    80
  • Steuerrechtliche Möglichkeiten zur Abschreibung oder Kap ... / 3.6 Betriebsvorrichtung
    69
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Betriebskostenabrechnung: Umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten
Grundsteuer Grundsteuererklärung Grundsteuerbescheid
Bild: studio v-zwoelf/Adobe Stock

Im Mietvertrag muss stehen, welche Kostenpositionen auf die Miete aufgeteilt werden. In § 2 der Betriebskostenverordnung sind alle umlagefähigen Betriebskosten aufgezählt. Was ist nicht umlagefähig und welche Sonderfälle gibt es?


BGH: Kosten für Müllkontrolle sind umlagefähig
Mülltonnen schwarze, Straße, Wiese grün
Bild: Patricia Artflow/Pixabay

Die Kosten für eine regelmäßige Kontrolle der Mülltonnen auf Einhaltung der Mülltrennung und eine erforderliche Nachsortierung sind als Betriebskosten auf den Mieter umlegbar.


Haufe Shop: Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken
Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken
Bild: Haufe Shop

Die Wertermittlung soll den aktuellen Verkehrswert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks feststellen und ihn so darlegen, dass die einzelnen Schritte und das Ergebnis nachvollziehbar und nachprüfbar sind. Dieses Buch zeigt Ihnen alle notwendigen Schritte, um ein fundiertes Gutachten zu erstellen.


Betriebskosten richtig zuor... / 3.9.1 Gebäudereinigung
Betriebskosten richtig zuor... / 3.9.1 Gebäudereinigung

Umlagefähige Personal- und Sachkosten Wird eigenes Personal vom Vermieter eingesetzt, sind sowohl die Lohnkosten als auch die Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft umlagefähig.[1] Wird eine ungelernte Reinigungskraft mit der Hausreinigung ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Immobilien Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen
Immobilien-Verwaltung Produkte
Wohnungswirtschaft Lösungen
Private Vermietung Produkte
Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren