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Betriebliche Notfallplanung für Unternehmen aller Größen / 3.3 Evakuierung

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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Eines der wichtigsten Ziele bei Notfällen ist es, Gesundheitsgefährdungen und Todesfälle auszuschließen. Wenn technische und/oder organisatorische Maßnahmen nicht greifen, ist eine der Hauptschutzmaßnahmen, Personen aus dem Gefahrenbereich zu evakuieren. Bei einem Papierkorbbrand muss sicherlich das Löschen des Entstehungsbrandes im Vordergrund stehen. Erst wenn dies nicht möglich ist und sich der Brand ausbreitet, kann eine Evakuierung sinnvoll sein. Welche Bereiche dann evakuiert werden, muss im Einzelfall entschieden werden, in Abhängigkeit von der Betriebs- und Gebäudestruktur.

Die Verantwortung für die Sicherheit trägt der jeweilige Unternehmer. Er ist somit auch für die Evakuierung in Notfällen verantwortlich. Wie in anderen Bereichen des Arbeits- und Umweltschutzes kann der Unternehmer diese Aufgaben delegieren (ohne dass er die Gesamtverantwortung abgeben kann). Er muss sich jedoch davon überzeugen, dass alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen und aufrechterhalten werden.

Um Evakuierungen erfolgreich durchführen zu können, ist es notwendig, im Vorfeld einige Punkte abzuklären:

  • Sind Flucht- und Rettungswege in ausreichender Zahl und Größe vorhanden? Die Größe richtet sich nach der Anzahl der Personen, die über diese Wege die Gefahrenbereiche verlassen sollen (vgl. auch ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"). Die maximale Evakuierungszeit muss dabei so gering sein, dass Personen das Gebäude auch im ungünstigsten Fall (z. B. aus dem obersten Stockwerk) sicher verlassen können.
  • Sind Flucht- und Rettungswege entsprechend ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" gekennzeichnet?
  • Sind Flucht- und Rettungswege dauerhaft frei und Türen in deren Verlauf auch schnell und ohne Hilfsmittel zu öffnen?
  • Gibt es – wenn erforderlich – Flucht- und Rettungswegepläne ...

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