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Beleuchtung im Büro / 1 Grundanforderungen an ergonomische Bürobeleuchtung

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Nach Anhang 3.4 Abs. 5 ArbStättV müssen Arbeitsstätten "mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind".

 
Wichtig

Technische Ausführung der Beleuchtung nicht vorgegeben

Manchmal wird angenommen, dass Büroräume speziell für Bildschirmarbeitsplätze zwingend eine Deckenbeleuchtung mit Rasterleuchten haben müssten. Das ist nicht der Fall. Wie die "angemessene künstliche Beleuchtung" nach Arbeitsstättenverordnung technisch realisiert wird, ist offen. Allerdings müssen die konkreten Kriterien an eine ergonomisch hinreichende Bürobeleuchtung eingehalten werden, wie sie z. B. in DGUV-I 215-442 aufgeführt werden (s. Abschn. 1.1). Ob und wie das auch mit alternativen Beleuchtungstechniken wie indirekt wirkenden Steh- oder Wandleuchten erzielt werden kann, ist für Nicht-Beleuchtungsexperten nicht leicht einzuschätzen. Deshalb werden in vielen Büroräumen standardmäßig Deckenbeleuchtungen mit Rasterleuchten realisiert. Im Interesse einer angenehmen Büroatmosphäre macht es aber Sinn, das Potenzial der Beleuchtungsgestaltung weitergehend auszuschöpfen.

1.1 Kriterien für ergonomische künstliche Beleuchtung im Büro

1.1.1 Beleuchtungsniveau

Das Beleuchtungsniveau wird i. W. von der Beleuchtungsstärke bestimmt. Die Beleuchtungsstärke ist ein Maß für das auf eine Fläche auftreffende Licht und wird in Lux (lx) gemessen. Dabei spielen die Gleichmäßigkeit, mit der die Beleuchtungsstärke aufgebracht wird sowie die Anordnung und (Farb-)Gestaltung der relevanten Arbeits- und Sichtflächen (z. B. Tischplatten, Wände, Möbeloberflächen, Fußböden) eine Rolle.

 
Arbeitsbereich Beleuchtungsstärke in lx
Ablegen, Kopieren 300
Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung 500
Technisches Zeichnen (Handzeichnen) 750
Archive 200

Tab. 1: Mindestwerte für Beleuchtungsstärken ...

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