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Aufteilungsplan: Fehlende Nummerierung

Dr. Oliver Elzer
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1 Leitsatz

Sind in einem Grundriss entgegen § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG nicht alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume mit derselben Nummer gekennzeichnet, kann sich ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Sondereigentum daraus ergeben, dass andere, mit diesen Räumen in Zusammenhang stehende Teile des Gebäudes (hier: den nicht nummerierten Räumen vorgelagerte Fenster) entsprechend nummeriert sind und insofern auch kein Widerspruch zu der Teilungserklärung erkennbar ist.

2 Normenkette

§§ 7 Abs. 4 Nr. 1, 8 WEG

3 Das Problem

Das Ehepaar A erwirbt im Jahr 1998 die Wohnungseigentumsrechte 1 und 2. Im Jahr 2019 stellen sie den Antrag, die Wohnungseigentumsrechte rechtlich zu vereinigen. Dies lehnt das Grundbuchamt ab, da außer dem Flur die Räume des Wohnungseigentums 1 im Dachgeschoss entgegen § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG mit keiner Nummer gekennzeichnet seien. Das Ehepaar legt daraufhin eine Ergänzungsbescheinigung mit Nummern vor. Diese Ergänzungsbescheinigung ändert die Haltung des Grundbuchamts nicht. Das Ehepaar geht daher in die Beschwerde. Diese hat aus formalen Gründen keinen Erfolg. Daher versucht es das Ehepaar im Jahr 2022 erneut. Es beantragt unter Vorlage einer wieder neuen Ergänzungsbescheinigung, dass die ursprüngliche Abgeschlossenheitsbescheinigung korrigiert wird.

4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das Ehepaar strebe eine Änderung der Aufteilung an. Dieser Änderung müssten nach § 19 GBO aber alle Wohnungseigentümer zustimmen.

Richtig sei, dass alle zu betrachtenden Räume Sondereigentum des Ehepaares seien. Zwar seien nicht alle Einzelräume mit derselben Nummer gekennzeichnet. Zur Bestimmung des Gegenstandes Sondereigentum gebe es aber auch Schnitte und Ansichten des Gebäudes. Auf diesen Plänen seien Fenster eingezeichnet, die mit den Grundrissen der einzelnen Stockwerke korrespondierten. Jedes der Fenster i...

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  Leitsatz (amtlich) Der bei Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentumsrechte der Bewilligung beizufügende Aufteilungsplan besteht regelmäßig aus Grundrissen der einzelnen Stockwerke sowie Schnitten und Ansichten des Gebäudes. Sind in einem ...

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