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Aufbau eines AMS gemäß NLA: Hauptelement Planung und Ums ... / 2.1 Zielsetzung

Dr. Albert Ritter
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Sofern ein AMS nicht bereits mit der Gründung eines Unternehmens eingeführt wird, was durchaus sinnvoll wäre, beginnt eine AMS-Einführung nicht bei Null. In der Regel ist bereits vieles vorhanden. Diese Festlegungen (z. B. Übertragung der Unternehmerpflichten, Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung, Aufnahme und Analyse von Unfällen etc.), Dokumente (z. B. Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen, Aushänge), Ausarbeitungen (z. B. Zusammenstellung der relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen), Checklisten (z. B. Prüflisten zur Gefährdungsanalyse), Vorlagen (z. B. Protokollvorlagen, Erfassungsbögen, Formblätter) und dokumentierten Ergebnisse (z. B. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung) sind systematisch zusammenzutragen und anschließend auf ihre Aktualität, Vollständigkeit und bisherige Wirksamkeit zu überprüfen. Neben einem solchen vereinfachten Systemaudit erscheint auch die Durchführung eines Complianceaudits, das den Grad der Erfüllung der gesetzlichen und unternehmensinternen Verpflichtungen ermittelt, sinnvoll.

 
Praxis-Tipp

Audit-Prüflisten

Für das Complianceaudit können Sie die umfangreichen Audit-Prüflisten von OHRIS (Occupational Health and Risk Managementsystem, bayerische AMS-Leitfaden, dem der NLA zugrunde liegt) nutzen. Download unter: www.lgl.bayern.de.

Eine solche Bestandsaufnahme dient nicht nur dazu, die Ausgangssituation transparent zu machen und dabei die Defizite aufzudecken, sie soll auch aufzeigen, dass bereits viel getan wird und demzufolge der Aufwand für die Einführung eines AMS überschaubar ist. Die Ergebnisse der "erstmaligen Prüfung" dienen auch als Bezugsgröße für eine spätere Ermittlung der erzielten Verbesserungen.

 
Praxis-Tipp

Positive Aspekte betonen

Vermitteln Sie nicht den Eindruck, dass das bisher Getane falsch war und mit dem AMS nu...

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