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Arbeitsschutz in Automatiklagern / 2 Kommissionieren in Automatiklägern

Dipl.-Ing. Andreas Terboven
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Einen Großteil der Tätigkeiten für die Kommissionierer stellen das Bestücken der Ladeeinheiten sowie die Entnahme der Waren dar.

Zunächst muss ein Automatiklager über eine entsprechende Einhausung – oftmals eine Umzäunung – verfügen, die das Betreten durch Unbefugte sicher verhindert. Hierzu gehört z. B. auch, dass die Zugangstüren einer besonderen Überwachung unterliegen. Des Weiteren müssen die Stellen des Warenzugangs und des Warenausgangs – üblicherweise als Rollenbänder ausgebildet – gesichert sein.

Im Bereich der Rollenbänder besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Körperteile oder Kleidungsstücke eingezogen werden. Um dies zu verhindern, müssen die dort tätigen Mitarbeiter eng anliegende Kleidung tragen. Lange Schals, Krawatten o. Ä. sind nicht zulässig. Bei Beschäftigten mit langen Haaren müssen ggf. entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, die einer Verletzung in den Rollenbändern vorbeugen. Dies kann bedeuten, dass die Haare nach oben gebunden oder mit einem Haarnetz versehen werden. Da zum Transport der Waren oftmals ein relativ geringer Kraftaufwand ausreicht, sind in vielen Fällen die einzelnen Transportwalzen des Rollenbandes mit Gummiriemen versehen, die leicht durchrutschen. Dadurch werden Verletzungen bei Einzug der Hände o. Ä. relativ sicher verhindert.

Eine erhöhte Gefährdung ist stets im Bereich der Umsetzer zu erwarten, d. h., an den Stellen, an denen die zu transportierenden Behälter oder Paletten eine Richtungsänderung erfahren (Abzweigungen). Ein wirkungsvoller Schutz kann i. d. R. durch das Anbringen von Schutzgittern erzielt werden. Durch Not-Aus-Schalter lassen sich die Anlage bzw. Anlageteile im Notfall ausschalten.

2.1 Beladung der Ladeeinheiten

Das Beladen der Ladeeinheiten (z. B. Transportkisten, Paletten o. Ä.) stellt einen wichtigen Beitrag zum störungsfreien Betrieb eine...

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