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Arbeitsanweisung / Arbeitsrecht

Stephan Wilcken
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1 Begriff und Inhalt der Arbeitsanweisung

Unter dem Begriff der Arbeitsanweisung versteht man das Recht des Arbeitgebers, konkrete Vorgaben zur Ausübung der übertragenen Tätigkeit zu machen. Ziel einer Arbeitsanweisung ist es, das Arbeitsverhalten der Beschäftigten auszugestalten, also festzulegen, wie die vertraglich vereinbarte Arbeitspflicht durch die Beschäftigten zu erfüllen ist. Neben freiwilligen Arbeitsanweisungen, gibt es auch spezielle Arbeitsanweisungen, die gesetzlich erforderlich sind.[1]

Grundlage einer Anweisung ist meist der Arbeitsvertrag, in dem die Arbeitsaufgabe oftmals nur stichpunktartig beschrieben oder nur mit einem Schlagwort benannt ist.

 
Praxis-Beispiel

Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag

Der Arbeitnehmer wird als kaufmännischer Mitarbeiter eingestellt.

Mit der Arbeitsanweisung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Details der Arbeitsaufgabe festzulegen und damit sicherzustellen, dass die Tätigkeit ordnungsgemäß ausgeübt wird. So können mit der Anweisung die Kernfragen einer Tätigkeit näher ausgestaltet werden.

 
Wichtig

Konkretisierung der Tätigkeit

Welcher Arbeitnehmer (Wer?) soll welche Tätigkeit (Was?) an welchem Ort (Wo?), zu welcher Zeit (Wann?) und vor allem auf welche Art und Weise (Wie?) ausüben?

Die Arbeitsanweisung konkretisiert also die allgemein beschriebene Arbeitsaufgabe im Hinblick auf deren Ausführung, den Ort und die Lage der Arbeitszeit. Daneben können aber auch Nebenbereiche der Tätigkeit geregelt werden.

Weitere typische Anwendungsfälle einer Arbeitsanweisung sind z. B.:

  • Nutzung von Arbeitsmitteln und Maschinen, z. B. mittels Gebrauchsanweisung
  • Umgang mit betrieblichen Einrichtungen
  • Beachtung höherrangigen Rechts, z. B. Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder Gesetze
  • Umgang mit Abfall
  • Regelung zur Sauberkeit am Arbeitsplatz
  • Festlegung von Hygienestandards
  • Maßnahmen des...

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