Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anspruch auf bauliche Veränderung?

Dr. Oliver Elzer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Leitsatz

Die in § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG aufgeführten privilegierten Maßnahmen sind abschließend.

2 Normenkette

§§ 20 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 44 Abs. 1 Satz 2 WEG

3 Das Problem

Es geht um eine Zweiergemeinschaft aus K und B. Wohnungseigentümer K beabsichtigt, auf dem Dach eine Klimaanlage anzubringen. Er begehrt u. a. die Feststellung, dass dazu die Zustimmung des B entbehrlich sei, hilfsweise B zu deren Erteilung zu verurteilen. Das AG weist die Klage ab. Hiergegen richtet sich die Berufung.

4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das Verfahren sei, auch soweit der Hilfsantrag als Beschlussersetzungsklage auszulegen sei, nach dem bisherigen Verfahrensrecht weiter zu führen. § 48 Abs. 5 WEG wolle ersichtlich alle Beschlussklagen erfassen (Lehmann-Richter/Wobst, WEG Reform 2020, Rn. 1993 und Elzer in BeckOK WEG, 43. Ed. 1.1.2021, § 48 Rn. 20). Materiell gelte – mit Ausnahme von Anfechtungsklagen, bei denen es auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung ankomme – das neue Recht. Soweit K mit dem Hauptantrag sinngemäß verlange, ohne Mitwirkung des B eine Klimaanlage anbringen zu dürfen, könne dies bereits deshalb keinen Erfolg haben, weil nach neuem Recht gem. § 20 WEG jede bauliche Veränderung zwingend einer Beschlussfassung bedürfe (Hinweis u. a. auf Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 6 Rn. 46). Der Hilfsantrag sei ebenfalls unbegründet. Bei der Klimaanlage handele es sich um keine privilegierte Maßnahme nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG. Diese Bestimmung sei auch nicht erweiterungsfähig. Somit verbleibe als Anspruchsgrundlage allenfalls § 20 Abs. 3 WEG. Der Einbau einer Split-Klimaanlage stelle indes eine benachteiligende bauliche Veränderung dar, auf die man keinen Anspruch habe.

Hinweis

  1. Die Entscheidung bejaht zum einen die wenigstens analoge Anwendung des § 48 Abs. 5 WEG auf Beschlussersetzungsklagen. Dem ist uneingeschränkt zuzusti...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 7.1 Überblick
    1
  • Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach
    0
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 1 Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Heizkostenverordnung (ZertVerwV) / 1.4 Erfasste Kosten
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Praxiswissen Immobilien und Steuern
Praxiswissen Immobilien und Steuern
Bild: Haufe Shop

Steuerliche Chancen und Risiken bei Immobilien: dieses Buch soll Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Steuerarten bei Erwerb, Vermietung, Veräußerung, Erbschaft und Schenkung von Immobilien verschaffen.


LG Frankfurt am Main 2-13 S 133/20
LG Frankfurt am Main 2-13 S 133/20

  Leitsatz (amtlich) Beschlussersetzungsklagen, die bereits vor dem 1.12.2020 anhängig waren, sind entsprechend § 48 Abs. 5 WEG gegen die übrigen Eigentümer fortzuführen, materiell ist allerdings das seit dem 1.12.2020 geltende Recht anzuwenden. Die in § ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren