Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

AGS 3/2015, Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsache vor verschiedenen Gerichten; keine Hinweispflicht auf kostengünstigere Möglichkeit eines Terminsvertreters; Gebühren des Antragsgegners im Verfahren auf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe; keine Bindungswirkung an Gegenstandswert; Geschäftswert einer Vereinbarung zur Gütertrennung; keine Pflicht zum Hinweis auf die Höhe der Gebühren; keine Pflichtverletzung bei Vereinbarung einer Gütertrennung nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags; Gebühren im Verfahren auf Abzweigung einer Rente

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Leitsatz

  1. Lehnt das zunächst angerufene Gericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen örtlicher Unzuständigkeit ab und wird daraufhin die Klage vor dem zuständigen Gericht neu eingereicht, so ist nicht mehr dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 16 Nr. 2 RVG gegeben; vielmehr bildet das neue Verfahren vor dem zuständigen Gericht eine neue Angelegenheit. Eine Anrechnung der im PKH-Verfahren verdienten Gebühren kommt nicht in Betracht.
  2. Ein Prozessbevollmächtigter ist nicht verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen, dass es kostengünstiger sei, einen Terminsvertreter vor einem auswärtigen Gericht zu beauftragen, anstatt selbst als Prozessbevollmächtigter den Termin wahrzunehmen.
  3. Wird eine Klage oder ein Antrag unter der Bedingung der Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe eingereicht, so verdient der Anwalt des Antragsgegners nur eine 1,0-Verfahrensgebühr, solange die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt worden ist.
  4. Hat der Anwalt zunächst nach einem zu geringen Gegenstandswert abgerechnet, kann er seine Rechnung später noch korrigieren. Eine Bindung an seine vorherige Wertannahme besteht nicht, da dem Anwalt insoweit – anders als bei Rahmengebühren – kein Ermessen zusteht.
  5. Der Geschäftswert einer Vereinbarung zur Gütertrennung ist gem. § 23 Abs. 3 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 3 KostO nach dem Reinwert des Vermögens der Vertragschließenden zum Zeitpunkt der Beurkundung zu bestimmen.
  6. Der Anwalt ist gem. § 49b Abs. 5 BRAO lediglich verpflichtet, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Er muss dagegen grundsätzlich nicht auch auf die Höhe der Gebühren hinweisen. Eine Verpflichtung zum Hinweis auf die Höhe der Vergütung besteht nur, wenn für den Anwalt ein besonderer Aufklärungsbedarf des Manda...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.482
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.467
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    874
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    873
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    843
  • Jubiläumszuwendung
    742
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    730
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    725
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    724
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    707
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    658
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    644
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    643
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    639
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    638
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    613
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    601
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    592
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    580
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    579
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


BGH IX ZR 210/03
BGH IX ZR 210/03

  Verfahrensgang OLG Hamburg (Entscheidung vom 12.09.2003; Aktenzeichen 4 U 172/02) LG Hamburg (Entscheidung vom 04.09.2002; Aktenzeichen 314 O 222/01)   Gründe Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig (§ 544 ZPO); sie ist ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren