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Abnahme im Mietrecht / 3 Zustand der Mieträume

Stascha Straub
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3.1 Schönheitsreparaturen

3.1.1 Fehlende vertragliche Regelung

Fehlt eine vertragliche Regelung über die Schönheitsreparaturen, so kann die Wohnung mit allen Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt worden sind, zurückgegeben werden.[1]

[1] § 538 BGB.

3.1.2 Vertragliche Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen

Ist im Mietvertrag wirksam vereinbart, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen auszuführen hat, kommt es darauf an, ob der Zustand der Mietsache im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses eine Renovierung erfordert. [1]

Ist dies zu verneinen, darf der Mieter die Räume auch dann mit allen durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführten Veränderungen oder Verschlechterungen zurückgeben, wenn die Wohnung in diesem Zustand nicht weitervermietet werden kann.[2]

 
Achtung

Fälligkeit eingetreten

Sind die Schönheitsreparaturen dagegen fällig, so ist der Mieter zur Rückgabe einer renovierten Wohnung verpflichtet; dabei ist zu beachten, dass der Vermieter aus der Rückgabe einer nicht renovierten Wohnung nur dann Schadensersatzansprüche herleiten kann, wenn weitere Voraussetzungen gegeben sind.[3]

[1]

S. Schönheitsreparaturen.

[2] BGH, RE v. 1.7.1987, VIII ARZ 9/86; OLG Karlsruhe, RE v. 1.7.1981; OLG Bremen, RE v. 30.8.1982.
[3]

S. Schönheitsreparaturen.

3.1.3 Vertragliche Verpflichtung zur Rückgabe einer renovierten Wohnung

Eine formularvertragliche Vereinbarung, wonach der Mieter unabhängig vom tatsächlichen Zustand eine renovierte Wohnung zurückzugeben hat, ist unwirksam.[1]

Individualvertraglich kann eine solche Regelung aber grundsätzlich wirksam vereinbart werden. In diesem Fall muss der Mieter eine renovierte Wohnung zurückgeben; bei Verletzung dieser Pflicht gelten auch hier die Darlegungen zu Schönheitsreparaturen.

[1] BGH, Urteil v. 12.9.2007, VIII ZR 316/06.

3.2 Fußböden

3.2.1 Fehlende vertragliche Regelung

 
Achtung

"Besenrein" reicht aus

Fehlt eine vertragliche Regelung, so sind die Räume "besenrein" oder – bei Teppichböden – gesaugt zurückzugeben. Schmutzs...

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