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§ 9 Verwaltungsrecht / L. Normenkontrollantrag

Michael Krämer, Esthersine Böhmer
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I. Muster: Normenkontrollantrag

 

Rz. 62

Muster 9.12: Normenkontrollantrag

 

Muster 9.12: Normenkontrollantrag

Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr _________________________,

Sie möchten sich gegen einen Bebauungsplan wenden, da Sie durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nachteile für sich befürchten.

1. Rechtwirkung

Ein Bebauungsplan kann im Rahmen einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO angegriffen werden. Der Antrag ist darauf gerichtet, festzustellen, dass eine bestimmte Rechtsvorschrift, nämlich der Bebauungsplan, nichtig ist.

Gegenüber der Anfechtung eines nachbarlichen Baugenehmigungsbescheids entfaltet die Normenkontrolle weitergehende Rechtswirkungen.

Der Vorteil gegenüber dem Angriff eines Bescheids ist, dass das Gericht nicht auf die vom Antragsteller geltend gemachten Mängel beschränkt ist, sondern auch aus anderen Gründen den Bebauungsplan für nichtig erklären kann, die nicht Ihre Belange berühren.

2. Formales

Bitte berücksichtigen Sie, dass der Normenkontrollantrag innerhalb von einem Jahr seit Beschlussbekanntmachung gestellt werden muss.

Der Antrag muss bei dem Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof eingereicht werden. Hier besteht Anwaltszwang, Sie können sich also nicht selber vertreten.

3. Voraussetzungen

Voraussetzung für den Antragsteller ist, dass Sie geltend machen können, durch den Bebauungsplan in Ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden. Wir müssen also Tatsachen vortragen, die es möglich erscheinen lassen, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Sie in Ihrem Eigentumsrecht verletzt sind. Die Anforderungen sind hier nicht sehr hoch.

4. Vorbereitung

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch folgende Unterlagen mit: Auszug des Bebauungsplans, wenn möglich,

▪ Information, wann der Bebauungsplan beschlossen und bekannt gemacht wurde,
▪ Lageplan mit Darste...

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