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§ 8 Sachschaden / III. Kostenvoranschlag

Dr. Michael Nugel
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Rz. 256

Die Einholung eines Kostenvoranschlags bietet sich an, wenn

▪ nicht feststeht, ob dem Geschädigten ein Mitverschulden oder eine Mitverursachung des Verkehrsunfalls zur Last gelegt wird und der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer nicht zur Einholung eines Gutachtens bereit ist oder
▪ die voraussichtlichen Reparaturkosten weniger als 500, ggf. 700 EUR betragen.

Wird ein Kostenvoranschlag erstellt, berechnet die Reparaturwerkstatt in aller Regel pauschale Beträge in Höhe von 20 bis 70 EUR. In Ausnahmefällen werden für Kostenvoranschläge auch bis zu 10 % des Reparaturkostenbetrags berechnet. In Rechtsprechung und Literatur wird kontrovers diskutiert, ob diese Kosten vom Schädiger zu ersetzen sind.[299] Eine ältere Auffassung in der Rechtsprechung stellt auf die gesetzliche Wertung des § 632 Abs. 3 BGB ab, wonach ein Kostenvoranschlag i.d.R. kostenfrei erstellt wird und lehnt eine Erstattungsfähigkeit ab. Gerade hierauf weisen Versicherer regelmäßig hin, wenn neben der durchgeführten Reparatur die Kosten für den Kostenvoranschlag gesondert geltend gemacht werden. Zu erkennen ist, dass mitunter viele Werkstätten argumentieren, die Erstellung des Kostenvoranschlags stelle eine zusätzliche Arbeit dar, welche nicht in der eigentlichen Reparatur Berücksichtigung finden könne. Das sollte sich der Anwalt indes schriftlich seitens der Werkstatt bestätigen lassen und die Bestätigung an den Versicherer weiterleiten.

 

Rz. 257

Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen

 

Muster 8.64: Schreiben an die Werkstatt zwecks Kostenvoranschlags

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten Ihren Kunden _________________________ anlässlich des Ihnen bekannten Verkehrsunfalls.

Sie haben hinsichtlich der zu erwartenden Reparaturkosten einen Kostenvoranschlag erstellt und hierfür unserem ...

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