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§ 5 "Eignung", "bedingte Eignung", "Ungeeignetheit", "Be ... / III. Kontrollen und Maßnahmen der Polizei

Dr. Michael Pießkalla, Gesine Reisert
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1. Das Erkennen von Medikamenten- und Drogeneinfluss

 

Rz. 62

Für die Polizei ergeben sich bei Kontrollen Verdachtsmomente auf Medikamenten- oder Drogeneinfluss bei bestimmten Ausfallerscheinungen. Typische Ausfallerscheinungen sind unerklärliche Fahrfehler und auch unsicheres Verhalten, speziell Auftreten. Dies gilt insbesondere, wenn Alkoholeinwirkung durch Atemalkoholtest ausgeschlossen wird. Allerdings hat der Verteidiger die Feststellungen der Polizei, insbesondere wenn sie mit den nachfolgenden ärztlichen Befunden während einer angeordneten Blutentnahme nicht übereinstimmen, stets kritisch zu hinterfragen. Geweitete Pupillen, Nervosität oder Unsicherheiten beim Finger-Finger-Test lassen sich z.B. zwangslos mit der Stresssituation einer Verkehrskontrolle erklären. Und auch gerötete Augen (z.B. Allergien) und Mundtrockenheit sind keinesfalls sichere Indizien für verkehrsrelevante Ausfall- bzw. Begleiterscheinungen. Weitaus aussagekräftiger sind relevante Fahrfehler.

2. Mögliche Maßnahmen der Polizei

 

Rz. 63

Ergibt sich der Verdacht, dass der Betroffene unter Drogeneinfluss steht, so werden in der Praxis in der Regel folgende Maßnahmen durchgeführt:

▪ Schweißtest
▪ Speicheltest
▪ Urinprobe.

Auch für solche Maßnahme gilt die Belehrungspflicht gem. § 136 StPO.[70]

[70] Vgl. im Einzelnen Buschbell/Höke/Dronkovic, MAH Straßenverkehrsrecht, § 4 Rn 42.

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