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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Einführung

Dr. iur. Thilo Mahnhold, Dr. Claudia Schramm
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Rz. 192

Das Thema Wettbewerbsverbote weist einige Überschneidungen zu anderen Bereichen auf, die für die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung im Compliance-Bereich von Bedeutung sind: Zum einen zu Vertraulichkeitsvereinbarungen und Vereinbarungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (vgl. hierzu unter Rdn 154 ff.), zum anderen zu Nebentätigkeitsklauseln (vgl. hierzu unter Rdn 167 ff.). Ein geradezu klassischer Fall aus der Praxis mag das verdeutlichen:

 

Rz. 193

 

Beispiel

Ein Arbeitnehmer aus dem Bereich "Vertrieb/Sales" oder ein sonstiger "Knowhow-Träger" erhält ein attraktives Angebot eines Wettbewerbers, nimmt dies an, kündigt sein Arbeitsverhältnis (mangels Vorliegens eines wichtigen Grundes) ordentlich zum Ablauf einer mehrmonatigen Kündigungsfrist, allerdings wird er infolgedessen mit Blick auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unmittelbar gegen Fortzahlung seiner Bezüge freigestellt. Er hat gleichwohl vorher bereits Kundenlisten oder sonstige interne Dokumente dupliziert und nutzt seine freie Zeit während der Freistellung bereits für erste Vorbereitungshandlungen hinsichtlich seiner neuen Tätigkeit, indem er "seine" bisherigen Kundenkontakt "pflegt" oder sonstige vertrauliche Dokumente weitergibt oder sonst wie für seinen neuen Arbeitgeber nutzt.

 

Rz. 194

Hieran wird klar, dass alle drei genannten Bereiche – Vertraulichkeit, Nebentätigkeit und Wettbewerb – oftmals parallel betroffen sind, gleichwohl kommt dem letzteren Aspekt des Wettbewerbs maßgebliche Bedeutung zu. Dies liegt schlicht daran, dass ein gerichtsfester Nachweis einer Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht in der Praxis oftmals erhebliche Probleme aufwirft und ein bloßer Verstoß gegen Nebentätigkeitsverbote auf...

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