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§ 22 Fallstudie 2: "Die Krux mit der tabellenmäßigen Ver ... / A. Sachverhalt

Eberhard Rott, Dr. Michael Stephan Kornau
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Rz. 1

Am 20.10.2018 verstarb für seine Angehörigen völlig überraschend der Mediziner Dr. Robert Röntgen bei einem Tauchurlaub auf den Malediven.[1] In seinem notariellen Testament vom 23.12.2015 hatte er seine beiden Töchter Lullu und Lalla als Erbinnen jeweils zur Hälfte seines Nachlasses eingesetzt. Bezüglich der Testamentsvollstreckung war (lediglich) Folgendes bestimmt:

Zitat

"Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zu gemeinschaftlichen Testamentsvollstreckern bestimme ich meinen Steuerberater Eduard Eifrig sowie meinen alten Schulfreund Hubertus Hurtig."

Weiterhin setzte er zugunsten seiner Lebensgefährtin Ludmilla Vermächtnisse über den Hausrat, die Einrichtung des Hauses sowie seinen Pkw aus. Der betragsmäßige Wert der Vermächtnisse im Todeszeitpunkt beläuft sich auf insgesamt 19.801 EUR.

 

Rz. 2

Zum Vermögen des Dr. Robert Röntgen u.a. gehörten seine Anteile an der röntgenologischen Facharztpraxis, die er gemeinsam mit dem Arzt Dr. Simon Simonson betrieb, sowie seine Unternehmen RR GmbH & Co. KG und RR-Verwaltungs-GmbH. Aufgrund des exklusiven Lebenswandels seiner Lebensgefährtin Ludmilla hatte sich ein nicht unbeträchtliches negatives Kapitalkonto in der Gemeinschaftspraxis zulasten von Dr. Robert Röntgen aufgebaut. Darüber hinaus bestanden erhebliche Verbindlichkeiten des Dr. Robert Röntgen, da er die an seine beiden geschiedenen Ehefrauen jeweils zu zahlenden Zugewinnausgleichsforderungen finanziert hatte. Auch sein Praxisanteil war von der Bank finanziert.

 

Rz. 3

Der Mittestamentsvollstrecker Hubertus Hurtig war am 10.9.2017 vorverstorben. Mit Beschl. v. 24.10.2018 bestimmte das AG Kerpen den Steuerberater Eduard Eifrig zum alleinigen Testamentsvollstrecker.

Der Testamentsvollstrecker führte zunächst die röntgenologische Facharztpraxis des Erblassers sowie seiner Unte...

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