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§ 2 Kanzleiorganisation

Ivana Bugarin, Michael Brunner
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A. Kurzüberblick Kanzleimitarbeiter

 

Rz. 1

So vielseitig Ihr Beruf ist, so vielseitig sind auch die Berufsbilder der Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei. Folgende Mitarbeiter sind in Anwaltskanzleien vertreten:

1. RA,
2. Angestellte RA/Freie Mitarbeiter,
3. Bürovorsteher/Rechtsfachwirte,
4. Referendare,
5. Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte,
6. Buchhalter,
7. Auszubildende zum Rechtsanwaltsfachangestellten/Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten,
8. Fremdsprachensekretäre,
9. Systemtechniker,
10. Schreibkräfte.
 

Rz. 2

Die Kompetenzen der einzelnen Mitarbeiter sind von Kanzlei zu Kanzlei sehr unterschiedlich und können daher nicht pauschal dargestellt werden. Der Hierarchieaufbau kann von Kanzlei zu Kanzlei verschieden sein.

Dennoch ist es sinnvoll und nützlich, für die Mitarbeiter in der Kanzlei eine konkrete Kompetenzzuordnung vorzunehmen und ggf. einen sog. "Hierarchiestammbaum" aufzunehmen.

Nachfolgend wird ein möglicher Hierarchieaufbau einer Kanzlei dargestellt.

Je größer die Kanzlei ist, umso genauer müssen die einzelnen Arbeitsbereiche den jeweiligen Mitarbeitern zugeordnet werden. Dies ist vor allem für neu eingestiegene Mitarbeiter wichtig und sollte in einem ständig aktualisierten Organigramm festgehalten werden.

B. Richtiges Telefonieren

 

Rz. 3

Eigentlich könnte man meinen, telefonieren kann jeder. Die Telefon-Praxis ist jedoch allzu häufig sehr ernüchternd. Gerade das Telefon spielt in der Anwaltskanzlei eine bedeutende Rolle, da der Mandant meist mit einem Telefonat den ersten Kontakt mit der Kanzlei aufnimmt. Und der erste Eindruck entscheidet häufig, ob ein Mandat erteilt wird.

I. Annahme des Telefonats

 

Rz. 4

I.d.R. sollte das Telefonat nach dem zweiten und vor dem fünften Klingeln angenommen werden.

Mit dem ersten Klingeln wäre man zu schnell am Hörer und würde signalisieren, man hätte nichts anderes zu tun un...

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