Kommt die Ware z. B. ohne Rechnung im Unternehmen an, kann der Empfänger der Ware für den Wareneinkauf der Übersichtlichkeit wegen das Verrechnungskonto "Wareneingangs-Verrechnungskonto" benutzen. Damit ist gewährleistet, dass der Vorsteuerabzug nicht schon bei Erhalt der Ware geltend gemacht wird.[1]

 
So buchen Sie richtig

Ware im Wert von 590 EUR brutto wird ohne Rechnung angeliefert

 

Konto

SKR 03 Soll

Konten-

Bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
3000 Wareneingang 500,00 70001 Wareneingangs-­Verrechnungskonto 500,00
 

Konto

SKR 04 Soll

Konten-

Bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
5000 Wareneingang 500,00 70001 Wareneingangs-­Verrechnungskonto 500,00

Buchung bei Rechnungseingang

 

Konto

SKR 03 Soll

Konten-

Bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
70001 Wareneingangs-­Verrechnungskonto 500,00 71501 Lieferant Müller 590,00
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 90,00      
 

Konto

SKR 04 Soll

Konten-

Bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
70001 Wareneingangs-­Verrechnungskonto 500,00 71501 Lieferant Müller 590,00
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 90,00      

Falls beim Warenverkauf der Zeitpunkt der Auslieferung und der Rechnungsstellung auseinander fallen, kann das Zwischenkonto "Verrechnungskonto Warenverkäufe" verwendet werden. Der Soll-Versteuerer[2] muss aber unabhängig von der Rechnungsstellung für den Monat der Auslieferung schon die Umsatzsteuer abführen; der Ist-Versteuerer[3] muss die Umsatzsteuer spätestens bei Zahlungseingang abführen (auch ohne Rechnungsstellung).

[3] § 20 UStG; BFH, Urteil v. 11.11.2020, XI R 40/18, BFH/NV 2021 S. 668: Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr.

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