Kommt die Ware z. B. ohne Rechnung im Unternehmen an, kann der Empfänger der Ware für den Wareneinkauf der Übersichtlichkeit wegen das Verrechnungskonto "Wareneingangs-Verrechnungskonto" benutzen. Damit ist gewährleistet, dass der Vorsteuerabzug nicht schon bei Erhalt der Ware geltend gemacht wird.[1]
Ware im Wert von 590 EUR brutto wird ohne Rechnung angeliefert
Konto SKR 03 Soll |
Konten- Bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
3000 | Wareneingang | 500,00 | 70001 | Wareneingangs-Verrechnungskonto | 500,00 |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- Bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
5000 | Wareneingang | 500,00 | 70001 | Wareneingangs-Verrechnungskonto | 500,00 |
Buchung bei Rechnungseingang
Konto SKR 03 Soll |
Konten- Bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
70001 | Wareneingangs-Verrechnungskonto | 500,00 | 71501 | Lieferant Müller | 590,00 |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 90,00 |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- Bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
70001 | Wareneingangs-Verrechnungskonto | 500,00 | 71501 | Lieferant Müller | 590,00 |
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 90,00 |
Falls beim Warenverkauf der Zeitpunkt der Auslieferung und der Rechnungsstellung auseinander fallen, kann das Zwischenkonto "Verrechnungskonto Warenverkäufe" verwendet werden. Der Soll-Versteuerer[2] muss aber unabhängig von der Rechnungsstellung für den Monat der Auslieferung schon die Umsatzsteuer abführen; der Ist-Versteuerer[3] muss die Umsatzsteuer spätestens bei Zahlungseingang abführen (auch ohne Rechnungsstellung).
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