Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine Kapitalherabsetzung grundsätzlich sowohl für Eigen- als auch für Fremdkapitalanteile eines Unternehmens möglich ist. Die Fremdkapitalherabsetzung als Instrument zur finanziellen Sanierung wird jedoch unter dem Begriff Kreditmanagement behandelt.[1] Deshalb steht im Folgenden lediglich die Eigenkapitalherabsetzung im Fokus der Betrachtung.

Die Eigenkapitalherabsetzung stellt neben dem Kreditmanagement die zweite wichtige finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahme dar, bei der dem Krisenunternehmen keine neuen liquiden Mittel zufließen. Vielmehr wird hierbei der (Bilanz-)Verlust durch die buchmäßige Verringerung des Eigenkapitals beseitigt. Deshalb wird die Kapitalherabsetzung auch als buchmäßige Sanierung bezeichnet. Dieser rein buchhalterische Vorgang ist auch unter dem Begriff "reine Sanierung" bekannt.[2]

Im Rahmen der Eigenkapitalherabsetzung wird demnach lediglich eine Umbuchung vorgenommen, die weder das effektiv wirtschaftlich vorhandene Eigenkapital noch das Vermögen verändert. Diese originär nicht auf eine Liquiditätsverbesserung ausgerichtete Maßnahme verfolgt lediglich das Ziel, die auf der Passivseite ausgewiesenen Verluste zu verringern.[3] Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Struktur des Eigenkapitals sowie der unterschiedlichen Behandlung von Gewinnen und Verlusten weichen die Möglichkeiten zur Herabsetzung des Eigenkapitals zwischen den verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen teilweise erheblich voneinander ab. Insgesamt ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Sanierungsmaßnahme der Kapitalherabsetzung nur geringfügig gesetzlich reguliert. Bei Kapitalgesellschaften ist eine Kapitalherabsetzung an höhere formale Anforderungen geknüpft und aus Gründen des Gläubigerschutzes umfangreicher gesetzlich geregelt. Damit verbunden ist, dass die Komplexität des Vorgangs einer Buchsanierung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften geringer ist als bei einer großen Kapitalgesellschaft, wie beispielsweise einer börsennotierten Aktiengesellschaft.

[1]

S. Abschnitt 1.

[2] Vgl. Vormbaum, Finanzierung der Betriebe, 9. Aufl. 1995, S. 536.
[3] Vgl. Bieg/Kussmaul, Investitions- und Finanzierungsmanagement, Bd. 3: Finanzwirtschaftliche Entscheidungen, 2000, S. 151.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge