Höheres Risiko, höhere Verzinsung

Mezzanine-Kapital nimmt eine Zwischenstellung zwischen klassischem Beteiligungs- und konventionellem Kreditkapital ein. Kennzeichen dieser "Zwischenstock-Finanzierung" ist die Nachrangigkeit gegenüber vorrangigem Kreditkapital, u. a. im Insolvenzfall. Aufgrund dieser höheren relativen Risikobelastung durch die Nachrangigkeit weist Mezzanine-Kapital eine relativ hohe Verzinsung im Vergleich zu konventionellem Kreditkapital auf. Diese höheren Finanzierungskosten werden oftmals dadurch kompensiert, dass Vereinbarungen getroffen werden, wonach die Zinszahlungen teilweise vom Unternehmenserfolg abhängen.

Risikopuffer für Kreditgeber

Aus Sicht der Kapitalgeber beteiligen Mezzanine-Finanzierungsinstrumente die Inhaber an den Verlusten des emittierenden Unternehmens. Insofern wird es auch als Quasi-Eigenkapital bezeichnet und bildet für originäre Kreditgeber (vorrangige Gläubiger) einen Risikopuffer. Die Finanzierungskosten von Mezzanine-Kapital sind daher eher mit denen von Beteiligungskapital zu vergleichen und liegen unter den Renditeforderungen originärer Eigenkapitalgeber.

Performance-Abhängigkeit

Kennzeichnend für den hybriden Status von Mezzanine-Finanzierungsinstrumenten sind – hinsichtlich ihrer Formen der Einkommenszahlung an die Kreditgeber – die Kombinationsfähigkeit von Festvereinbarungen und die Bezüge zum Unternehmenserfolg, die sog. Performance-Abhängigkeit.[1] Je nach Ausgestaltungsform überwiegen bei Mezzanine-Kapital die Eigenkapital- oder die Fremdkapitalelemente. In diesem Zusammenhang spricht man auch von Equity- und Debt-Mezzaninen. Debt-Mezzanine sind aufgrund der Nachrangigkeit zwar wirtschaftlich eher wie Eigenkapital zu verstehen, werden bilanziell aber dem Fremdkapital zugerechnet und treten beispielsweise in Form von Nachrangdarlehen auf. Equity-Mezzanine sind wirtschaftlich und bilanziell wie Eigenkapital zu behandeln und treten in Form von stillen Beteiligungen oder Genussscheinen auf. Bei entsprechender Ausgestaltung können beide Formen steuerlich wie Fremdkapital behandelt werden.[2]

[1] Vgl. Schäfer (2002), S. 219 ff.
[2] Vgl. Prockl/Erdle/Teufel (2003), S. 123 ff.

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