Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Sonstige Vermögensgegenstände 1500 1300   Sonstige Vermögensgegenstände
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1740 3720   Sonstige Verbindlichkeiten

So kontieren Sie richtig!

Bei Beantragung von Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber geht dieser bis zur Erstattung durch die Agentur für Arbeit in Vorleistung. Nach Beantragung des Kurzarbeitergeldes und mit monatlicher Zahlung an den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit eine Forderung. Diese bucht er auf das Konto "Sonstige Vermögensgegenstände" 1500 (SKR 03) bzw. 1300 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).

Das Kurzarbeitergeld stellt mithin nur einen durchlaufenden Posten für den Arbeitgeber dar.

 
So buchen Sie richtig

Buchungssatz:

Sonstige Vermögensgegenstände

an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

Überweist die Arbeitsagentur den Betrag, erfolgt die Buchung auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Sonstige Vermögensgegenstände" 1500 (SKR 03) bzw. 1300 (SKR 04).

 
So buchen Sie richtig

Buchungssatz:

Bank

an Sonstige Vermögensgegenstände

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