Von den DATEV-Kontenrahmen sind der SKR03 und SKR04 weit verbreitet. Sie richten sich an publizitätspflichtige Unternehmen und sind nicht auf bestimmte Branchen ausgerichtet.

Die Sachkontennummern bei der DATEV sind 4-stellig. Personenkonten haben 5 Ziffern. Den Debitoren (Forderungen) sind die Bereiche 10.000 bis 69.999 und den Kreditoren (Lieferanten) die Bereiche 70.000 bis 99.999 vorbehalten.

Die diversen DATEV-Kontenrahmen unterscheiden sich im Wesentlichen nur in der Anordnung der Konten. Für das Konto "Raumkosten" ist im DATEV-Kontenrahmen SKR03 die Nummer 4200, im SKR04 hingegen die Nummer 6305 vorgesehen.

Der SKR 03 und SKR 04 sind in fast allen Softwareprodukten zur Gewinnermittlung hinterlegt. Beide eignen sich für alle Unternehmen, besondere aber auch für Existenzgründer und Kleinbetriebe.

Der SKR 03 wurde nach dem Prozessgliederungsprinzip aufgebaut. Berücksichtigt werden hierbei besonders die betrieblichen Abläufe; d. h. er orientiert sich am Geschäftsablauf des Unternehmens.

Der SKR 04 ist nach dem Abschlussprinzip aufgebaut und orientiert sich am Aufbau des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.

Standardkontenrahmen gliedern die Konten in Kontenklassen. Das sieht im SKR 03 und SKR 04 wie folgt aus:

 
SKR 03 SKR 04
0: Anlage- und Kapitalkonten 0: Anlagevermögen
1: Finanz- und Privatkonten 1: Umlaufvermögen
2: Abgrenzungskonten 2: Kapitalkonten
3: Wareneingangs- und Bestandskonten 3: Fremdkapitalkonten
4: Betriebliche Aufwendungen 4: Betriebliche Erträge
5 und 6: Zur freien Verfügung 5 und 6: Betriebliche Aufwendungen
7: Bestände an Erzeugnissen 7: Weitere Erträge und Aufwendungen
8: Erlöskonten 8: Zur freien Verfügung
9: Vortrags- und statistische Konten 9: Vortrags- und statistische Konten
Die Reihenfolge entspricht dem Prozessgliederungsprinzip Die Reihenfolge entspricht dem Abschlussgliederungsprinzip

Im DATEV-System ist die Zuordnung der Konten zur Umsatzsteuervoranmeldung und zu den einzelnen Positionen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) realisiert. Einige Konten im SKR sind mit Automatikfunktionen zur Umsatz- und Vorsteuerberechnung ausgestattet.

 
Praxis-Tipp

Branchenübliche Kontenrahmen

Die Benutzung eines branchenüblichen Kontenrahmens erleichtert die Erfassung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen und schafft die Grundlage für aussagefähige Auswertungen und zwischenbetriebliche Vergleiche. Über die im jeweiligen Geschäftszweig üblichen Kontenrahmen geben die entsprechenden Verbände, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie die Steuerberater Auskunft.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung eines Kontenrahmens besteht nicht. Trotzdem ist die Benutzung einer solchen grundsätzlichen Gliederung zweckmäßig. Insbesondere ermöglicht die Aufstellung eines aus dem Kontenrahmen abgeleiteten Kontenplans:

  • die rasche Orientierung durch übersichtliche Ordnung der Konten;
  • die Sicherung der planmäßigen Buchführung durch einheitliche Klassifizierung der Buchungsvorgänge sowie
  • die Nachprüfbarkeit des Kontenbestandes.

Die Erfüllung dieser Zwecke ist im übrigen Voraussetzung für die geforderte Ordnungsmäßigkeit der Buchführung im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.[1] Daneben ist für den Einsatz einer EDV-gestützten Buchführung die Verwendung eines Kontenrahmens sowie eines daraus abgeleiteten Kontenplans unumgänglich.

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