Ein Kind wird berücksichtigt, wenn es den Internationalen Jugendfreiwilligendienst i. S. d. Richtlinie des BMFSFJ v. 20.10.2010 (zuletzt geändert am 4.1.2021) aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit einem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anerkannten Träger leistet. Die Einsatzdauer beträgt 6 und bis zu 18 Monate.

Als Nachweis sind die vor Beginn des Dienstes geschlossene Vereinbarung und die nach Abschluss des Dienstes erteilte Bescheinigung des Trägers erforderlich.

[1] DA A 18.8 DA-KG 2023.

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