Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kettenschenkung

Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Schenkungen unter Lebenden sowie Erwerbe von Todes wegen unterliegen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer). Dabei werden alle von derselben Person stammenden Erwerbe innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet. Der persönliche Freibetrag, der in Abhängigkeit des individuellen Naheverhältnisses unterschiedlich hoch ist, wird für alle diese Zuwendungen nur einmal gewährt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zur Ausnutzung der persönlichen Freibeträge innerhalb einer Familie sinnvoll sein, Schenkungen nicht direkt an einen Begünstigten auszuführen, sondern über eine Kette von Schenkungen. Allerdings setzt dies voraus, dass der Eingeschaltete tatsächlich die freie Dispositionsbefugnis über die Zuwendung haben muss.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Kettenschenkung ist gesetzlich nicht geregelt. Steuerrechtlich wird Sie jedoch nicht anerkannt, wenn Sie zu einem Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO führt.[1]

[1] S. hierzu BFH, Urteil v. 14.3.1962, II 218/59 U, BStBl 1962 III S. 206.

1 Erbschaftsteuerrechtliche Voraussetzungen

Ein erbschaftsteuerrechtlicher (schenkungsteuerrechtlicher) Vorgang setzt voraus, dass von einer Person einer anderen Person ein Vermögensvorteil willentlich zugewendet wird. Diese Zuwendung kann von Todes wegen[1] oder als Schenkung unter Lebenden[2] erfolgen. Darüber hinaus muss auch die persönliche Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 ErbStG vorliegen. Unbeschränkte persönliche Steuerpflicht ist dann gegeben, wenn zumindest einer der an dem Erwerbsvorgang beteiligten Personen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat.

Entscheidend für die Berechnung einer Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist die Einstufung des Begünstigten in eine Steuerklasse, § 15 ErbStG. Die maßgebliche Steuerklasse ergibt sich in Abhängigkeit des Verwandtschaftsverhältnisses zum Zu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.044
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      953
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      941
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      940
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      833
    • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
      811
    • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
      802
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      783
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      782
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      748
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      741
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      731
    • Jubiläumszuwendung
      728
    • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
      719
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      712
    • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
      677
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      669
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      662
    • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
      659
    • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
      656
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Erbschaftsteuer: Berücksichtigung früherer Erwerbe
    Erbschaftsteuer: Berücksichtigung früherer Erwerbe

    Zusammenfassung Überblick Fallen einer Person innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren von derselben Person mehrere Vermögensvorteile an, schreibt das Gesetz eine in § 14 ErbStG normierte Zusammenrechnung dieser einzelnen Erwerbe vor. Diese Zusammenrechnung ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren