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Jahresabschluss, Bestandsveränderungen / 8.3 Bewertung unfertiger Erzeugnisse

Michele Schwirkslies
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Güter, die der Unternehmer selbst herstellt, die aber noch nicht alle Produktionsgänge durchlaufen haben, sind unfertige Erzeugnisse. Zwar können sie so wie sie sind nicht verkauft werden, sie sind aber dennoch inventurmäßig zu erfassen.

Die unfertigen Erzeugnisse müssen entsprechend dem Fertigungsgrad mit den anteiligen Herstellungskosten bewertet werden. Neben den unmittelbaren Fertigungskosten sind auch die Fertigungsgemeinkosten einzubeziehen. In der Regel wird es möglich sein, die Fertigungsgemeinkosten aufgrund von Erfahrungswerten mit pauschalen Zuschlägen anzusetzen.

Bei der Bewertung der in einem Zwischenlager befindlichen unfertigen Erzeugnisse wird zunächst der Fertigungsgrad in % bestimmt und dann mit der Stückzahl und den Stück-Herstellungskosten multipliziert.

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung des Gesamtwerts der unfertigen Erzeugnisse

Ein Fertigerzeugnis wird mit Herstellungskosten von 1.500 EUR pro Stück kalkuliert. Bei der Inventur erfolgt die Bewertung nach folgenden Fertigungsgraden:

 
40 Stück zu 35 % von 1.500 EUR = 21.000 EUR
10 Stück zu 60 % von 1.500 EUR = 9.000 EUR
70 Stück zu 80 % von 1.500 EUR = 84.000 EUR
    114.000 EUR

Somit betragen die Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse 114.000 EUR.

 
Praxis-Beispiel

Bestandserhöhung bei unfertigen Erzeugnissen

Bei Hans Groß ist der Bestand an unfertigen Erzeugnissen am Bilanzstichtag um 6.000 EUR höher als der Anfangsbestand.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
7050/1050 Unfertige Erzeugnisse (Bestand) 6.000 8960/4810 Bestandsveränderungen – unfertige Erzeugnisse 6.000
 
Praxis-Beispiel

Bestandsminderung bei unfertigen Erzeugnissen

Bei Hans Groß ist der Bestand an unfertigen Erzeugnissen am Bilanzstichtag um 6.000 EUR niedriger als der Anfa...

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