Beim Gesamtkostenverfahren fließen sämtliche Aufwendungen innerhalb einer Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.[1] Die betrieblichen Aufwendungen, die "Kosten" beziehen sich nämlich auf die gesamte produzierte Menge, die ggf. ins Lager wandert, und die verkauften Produkte. Den Kosten stehen somit nicht nur die Umsatzerlöse, sondern auch die Änderungen der Bestände gegenüber. Diese sind nach Menge und Wert zu berücksichtigen. Welche Mengen an Ware werden unterjährig abverkauft? Das ist nur durch eine permanente Inventur nachvollziehbar, bei der unterjährig jeder Wareneingang und Warenabgang festgehalten wird. Dazu benötigte Warenwirtschaftssysteme finden häufig ihren Einsatz in Industrie- und Filialbetrieben. In der überwiegenden Mehrheit von Unternehmen wird allerdings dieser große Aufwand des exakt aufgezeichneten Wareneinsatz nicht betrieben. Stattdessen folgen sie der einfachen Idee, dass im Durchschnitt mengenmäßig ebenso viel Ware eingekauft wie verkauft wird, sich also mengenmäßig die Waage hält. Dementsprechend wird unterjährig der Wareneinkauf aufwandswirksam als Wareneinsatz gebucht. Nur einmal im Jahr in der Inventur wird nachgezählt, wie weit sich der Betrieb von dieser Fiktion entfernt hat. Die Produktion und Anschaffung von Waren und Dienstleistungen auf "Halde" wird als weiterer Erlös behandelt, Bestandsverminderungen bedeuten – neben dem Waren-/Materialeinsatz – zusätzlichen Aufwand.

Hinweis: Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens werden Bestandsveränderungen nicht gebucht.[2] Im Laufe des Jahres wird nur der anteilige Aufwand berücksichtigt, der den Umsatzerlösen gegenübersteht. Dieses weltweit übliche Verfahren konnte sich in Deutschland noch nicht durchsetzen, gewinnt aber im Rahmen der Internationalisierung der Rechnungslegung langsam mehr an Bedeutung. Es soll jedoch hier nicht weiter behandelt werden, da die allermeisten Unternehmen immer noch das Gesamtkostenverfahren anwenden.[3]

[1] Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung beim Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB,

Wobbe, in Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Kommentar, § 275 HGB Rz. 45 ff.

[2] Zur Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung beim Umsatzkostenverfahren vgl. § 275 Abs. 3 HGB,

Wobbe, in Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Kommentar, § 275 HGB Rz. 212 ff.

[3] Für einen Vergleich der beiden Verfahren vgl. Justhoven/Kliewe/Müller, in Beck'scher Bilanzkommentar, 13. Aufl. 2022, § 275 HGB Rz. 26 ff.

3.1 Praxis-Beispiel für die Buchung von Bestandsveränderungen

 
So buchen Sie richtig

Bestandsveränderungen

Buchungsvorschlag SKR 03: Wareneingänge während des Jahres

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
3300 Wareneingänge 500.000 1600 Verbindlichkeiten aus LuL 500.000

Buchungsvorschlag SKR 04: Wareneingänge während des Jahres

 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
5200 Wareneingänge 500.000 3300 Verbindlichkeiten aus LuL 500.000

Die Bestandsveränderung errechnet sich aus der Differenz zwischen den ermittelten Inventurwerten zum Beginn und Ende des Jahres:

 
Der Warenbestand zum Beginn des Jahres 250.000 EUR
– Warenbestand (lt. Inventur) zum Ende des Jahres 200.000 EUR
= Bestandsveränderung
(hier Minderung)
50.000 EUR

Buchungsvorschlag SKR 03: Bestandsveränderung (Verminderung)

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
3960 Bestandsveränderungen 50.000 3980 Waren 50.000

Buchungsvorschlag SKR 04: Bestandsveränderung (Verminderung)

 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
5880 Bestandsveränderungen 50.000 1140 Waren 50.000

Auf dem Warenbestandskonto stehen per Saldo noch 200 000 EUR (= Endbestand).

Liegt der Endbestand höher als der Bestand zu Beginn des Jahres, kommt es zu einem Ertrag durch Bestandserhöhung.

3.2 So werden Inventurdifferenzen gebucht

Wird dagegen durch eine permanente Inventur bereits während des Jahres der reguläre Warenabgang zu Einstandspreisen erfasst, können nach Auszählen in der körperlichen Inventur Differenzen zwischen dem tatsächlichen Bestand und dem, der rechnerisch vorhanden sein müsste, auftreten. Eine Inventurdifferenz entsteht unter anderem durch nachweislichen

  • Schwund,
  • Diebstahl,
  • Entnahmen für private Zwecke,
  • Werbegeschenke,
  • nicht erfasste Abgänge wie Aussonderung oder Ersatzlieferungen.

Letztlich bleibt oft ein Rest unerklärbar.

Neben dem regulären Wareneinsatz entsteht auch durch Inventurdifferenzen zusätzlicher Aufwand, weil der Unternehmer dadurch Betriebsvermögen verliert. Dieser muss ebenfalls gebucht werden.

 
Praxis-Beispiel

Inventurdifferenzen

Die Differenz im Warenbestand von 10.000 EUR besteht aus Privatentnahmen von netto 2.000 EUR, Verschrottungen im Wert von 1.000 EUR, nicht erfassten Nachlieferungen und Naturalrabatten von 6.000 EUR und Diebstählen von 1.000 EUR.

 
So buchen Sie richtig

Inventurdifferenzen

Buchungsvorschlag SKR 03: Inventurdifferenzen

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
1880 Warenentnahmen 2.380 8910 Waren...

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