Versichert sind damit Streitigkeiten zwischen Geschäftsführer und GmbH aus dem Anstellungsvertrag.

 
Praxis-Beispiel

Fälle für die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung

  • fristlose Kündigung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot
  • Widerruf der Versorgungszusage wegen des Vorwurfs der Untreue
  • Streit um das Zeugnis

Häufig wird lediglich der gerichtliche Rechtsschutz, nicht jedoch die außergerichtliche Interessenwahrnehmung versichert. Einigt sich daher der Geschäftsführer, wie es häufig geschieht, außergerichtlich nach einer fristlosen Kündigung mit der GmbH, muss er oft seinen Anwalt selbst bezahlen. Policen, die auch den außergerichtlichen Rechtsschutz absichern, sind entsprechend kostspieliger.

Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz wird in der Praxis von den Versicherern meist nur als Privatlösung angeboten, d. h., nur der Geschäftsführer, nicht hingegen die GmbH kann den Vertrag abschließen.

 
Praxis-Tipp

Absicherung für den Geschäftsführer

Der Geschäftsführer soll nach seiner Einstellung, jedenfalls dann, wenn er einen Vertrag mit langer Laufzeit abgeschlossen hat, darauf achten, dass er sich ggf. eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Police zulegt. Wird er fristlos gekündigt und möchte er sich dagegen wehren, kann dies für ihn sonst eine teure Angelegenheit werden. In der herkömmlichen Arbeits-Rechtsschutz-Police sind Streitigkeiten als GmbH-Geschäftsführer nicht mitversichert.

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