Die Beendigung einer GmbH ist in 3 Teilschritte zu unterteilen:­

5.1 Auflösung

Um eine GmbH zu beenden, ist zunächst durch die Gesellschafterversammlung deren Auflösung zu beschließen.[1] Mit diesem Beschluss ändert sich zugleich der Gesellschaftszweck, der fortan auf die Abwicklung und den Abschluss der GmbH gerichtet ist.

Neben einem Beschluss der Gesellschafter kann die Auflösung der GmbH insbesondere auch durch den Ablauf einer im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit eintreten, durch ein gerichtliches Urteil, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH oder aber den Beschluss der Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.

Die Auflösung muss zur Eintragung in das Handelsregister notariell beglaubigt angemeldet werden.

5.2 Liquidation

An die Auflösung schließt sich die Abwicklung der GmbH an, die sog. Liquidation. Der Firmierung der GmbH wird der Zusatz "in Liquidation" (kurz: i.L.) angefügt. Mit der Auflösung verliert der bisherige Geschäftsführer seine Organstellung, er wird aber oftmals sogleich zum Liquidator der GmbH bestimmt und im Handelsregister eingetragen.

Seine Aufgabe ist es, die Abwicklung der Gesellschaft vorzunehmen, also insbesondere die laufenden Geschäfte der GmbH zu beenden, Vertragsverhältnisse aufzulösen, das Gesellschaftsvermögen zu "versilbern", Forderungen einzutreiben und Verbindlichkeiten zu tilgen.[1] Sind all diese Maßnahmen erfolgt, ist die Liquidation abgeschlossen. Als letzter Schritt wird das verbleibende Vermögen der Gesellschaft an die bisherigen Gesellschafter ausgezahlt. Hierbei ist aber unbedingt das sog. Sperrjahr zu beachten.[2]

5.3 Erlöschen

Das Ende der Liquidation wird vom Liquidator zur Eintragung angemeldet. Das Registergericht prüft die Voraussetzungen, z. B. den Ablauf des Sperrjahres, und löscht dann schließlich die Gesellschaft im Handelsregister.[1]

Praxisrelevant ist zudem die Löschung wegen Vermögenslosigkeit der GmbH[2], bei welcher die vorhergehenden Teilschritte entfallen.

Erst wenn die GmbH im Handelsregister gelöscht ist, ist diese rechtlich nicht mehr existent.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge