Der Forderungsbestand des Baustoffgroßhändlers Hans Groß beläuft sich zum 31.12.01 auf 250.000 EUR netto. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre muss Hans Groß mit einem gewissen Ausfallrisiko rechnen. In den Vorjahren ergab sich ein durchschnittlicher Ausfall von 3 % des Nettobetrags (7.500 EUR).
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
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2450/6920 | Einstellungen in die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen | 7.500 | 0997/1249 | Pauschalwertberichtigung auf Forderungen – Restlaufzeit größer 1 Jahr | 7.500 |
Folge:
Der Kundenkreis von Hans Groß ist zu unübersichtlich, als dass er jede Forderung einzeln bewerten könnte. Dies ist ihm schon deshalb nicht möglich, weil er nicht die finanzielle Situation eines jeden Kunden abschätzen kann. Aus diesem Grunde gestattet das Gesetz eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen. Bemessungsgrundlage sind die Erfahrungswerte der zurückliegenden Jahre. Diesen Prozentsatz muss Hans Groß gegenüber dem Finanzamt, vornehmlich im Rahmen von Außenprüfungen, belegen können. Dieser Prozentsatz wird vom Betriebsprüfer einer besonders kritischen Prüfung unterzogen. Deshalb sollten hier realistische Werte angesetzt werden.
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