Die Pauschalwertberichtigung berücksichtigt das allgemeine Kreditrisiko von Forderungen. Sie stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung dar. Die Pauschalwertberichtigung bemisst sich nach dem Gesamtbestand der Forderungen ohne einzelwertberichtigte Forderungen und ohne Umsatzsteuer. Die Höhe der Pauschalwertberichtigung richtet sich nach betrieblichen Erfahrungswerten. Sie ermittelt sich anhand des Ausfallrisikos sowie der eigenen und fremden Kosten für die Bearbeitung und Betreibung, soweit ein Erstattungsanspruch für die Beitreibungskosten nicht besteht, nicht geltend gemacht wird oder nicht durchsetzbar ist. Zu erwartende Skontoabzüge sind in die Berechnung der Pauschalwertberichtigung einzubeziehen.

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