Entscheidungsstichwort (Thema)
Auswahlermessen bei der Haftungsinanspruchnahme mehrerer GmbH-Geschäftsführer
Leitsatz (redaktionell)
1) Wer langfristig den Anforderungen, die an einen gewissenhaften Geschäftsführer zu stellen sind, nicht oder nicht mehr entsprechen kann, muss von der Übernahme des Geschäftsführeramts absehen oder es niederlegen.
2) Die langfristige Erkrankung eines von mehreren Geschäftsführern ist kein sachgerechtes Auswahlkriterium für die alleinige Inanspruchnahme des oder der nicht erkrankten Geschäftsführer.
Normenkette
AO 1977 §§ 34, 191 Abs. 1; FGO § 102; AO 1977 § 69
Tatbestand
Strittig ist, ob der Kläger als einer von zwei Geschäftsführern der FZ-… … GmbH für nicht abgeführte Umsatzsteuer alleine in Haftung genommen werden durfte.
Der Kläger war neben Herrn … (F) Gesellschafter-Geschäftsführer der FZ-… GmbH (GmbH). Im August 1997 erlitt F eine Kompressionsfraktur im Brustwirbelbereich; seitdem war er arbeitsunfähig; wegen des genauen Krankheitsbildes wird auf die Anlagen in den Steuerakten Bezug genommen. Sein Amt als Geschäftsführer behielt er bei. Über das Vermögen der GmbH wurde im September 1999 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Mit Haftungsbescheid vom 05.10.1999 nahm das Finanzamt den Kläger – ebenso wie den Mitgeschäftsführer F – gemäß § 69 AO wegen nicht abgeführter Umsatzsteuer für den Zeitraum 1997 – 1999 in Höhe von 82.113,87 DM zuzüglich 7.950,– DM Säumniszuschläge (insgesamt 90.063,87 DM) in Anspruch.
Im Rahmen des Einspruchsverfahrens trug der Kläger vor, im Zuge der Bilanzierung für das Jahr 1996 sei für ein Objekt Haus … eine Umsatzsteuernachzahlung in Höhe von 61.090,– DM festgestellt und im Mai 1998 bezahlt worden. Die Schlussrechnungssumme sei bisher aber nicht ausgeglichen worden. Die Eintreibung der offenen Restforderung werde nur ...