Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Clubnächte mit Techno-DJs

Dipl.-Finw. (FH) Helmut Lehr
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Die Eintrittsgelder für Auftritte von Techno-DJs im Rahmen von sog. Clubnächten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, wenn die musikalischen Darbietungen im Vordergrund stehen und der Veranstaltung einen konzertähnlichen Charakter verleihen.

 

Sachverhalt

Die Klägerin betreibt einen Techno-Club und veranstaltet regelmäßig sog. Clubnächte, bei denen auf zwei Geschossen bis zu 30 verschiedene DJs auftreten. Die Gäste können nahezu von jedem Platz aus die auftretenden DJs sehen, sie wegen der Lautstärke der abgespielten Musik in jedem Fall aber hören. Die auftretenden Künstler sind dem Publikum schon vor dem jeweiligen Event bekannt, da die Gäste vorab im Internet, auf Werbeflyern sowie vor Ort das Programm einsehen können. Darin werden die Künstler und ihre Musik detailliert beschrieben. Der Erwerb von Eintrittskarten im Vorverkauf ist nicht möglich. Nach einer Umsatzsteuersonderprüfung kam das Finanzamt zu der Auffassung, dass die musikalischen Darbietungen der DJs im Rahmen der Clubnächte nicht den eigentlichen Zweck der Veranstaltungen ausmachten. Vielmehr handele es sich aufgrund der Begleitumstände um typische Party- und Tanzveranstaltungen, bei denen es in erster Linie um das für eine Party typische Amüsement der Gäste gehe. Außerdem sei die Reglementierung des Einlasses durch Türsteher willkürlich, so dass nicht allein Besucher anwesend seien, die gezielt die Musik hören möchten, sondern zufällig ausgewählte Personen. Die Eintrittserlöse aus den Clubnächsten wurden deshalb mit dem Regelsteuersatz erfasst.

 

Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg. Nach Ansicht des Finanzgerichts liegen die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG vor. Danach ermäßigt sich die Steuer auf 7 % für die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den The...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      547
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      366
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      320
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      264
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      253
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      236
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      185
    • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
      169
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      148
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      140
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      135
    • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
      128
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      123
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      123
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      118
    • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
      116
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      115
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      110
    • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
      107
    • Umsatzsteuerliche Organschaft bei einer GmbH & Co. KG
      107
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Bilanzfragen sicher gelöst: Rechnungslegung - Einzelabschluss
    Handbuch der Rechnungslegung_Einzelabschluss online
    Bild: Haufe Shop

    Alle handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung und Prüfung – fundiert kommentiert, praxisnah aufbereitet. Mit 7.600 Gerichtsentscheidungen und über 2.000 Verwaltungsvorschriften. Inklusive Spezialfragen zu E-Bilanz, Factoring & IFRS. Jetzt kostenlos testen.


    FG Berlin-Brandenburg 5 K 5089/14
    FG Berlin-Brandenburg 5 K 5089/14

    Entscheidungsstichwort (Thema) Clubnächte mit von DJ's abgespielter, von Lichtshows begleiteter Techno- bzw. Housemusik als dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende Konzertveranstaltungen Leitsatz (redaktionell) Sog. ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren