1.1 Grundsatz
Für den Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Steuerpflichtige ist alleinstehend i. S. d. § 24b Abs. 2 EStG und
- zu seinem Haushalt gehört mindestens 1 Kind, für das ihm ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.
Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben nur unbeschränkt Steuerpflichtige, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen.
Beschränkt Steuerpflichtige sind für die Zeit der beschränkten Steuerpflicht vom Abzug des Entlastungsbetrags ausgeschlossen.
1.2 Alleinstehender Steuerpflichtiger
Nach § 24b Abs. 1 EStG können nur alleinstehende Steuerpflichtige den Entlastungsbetrag abziehen. Als Alleinstehende definiert § 24b Abs. 2 EStG Personen,
Im Rahmen des Abzugs des Entlastungsbetrags im Trennungsjahr und im Jahr der Eheschließung gelten Besonderheiten.
1.2.1 Splittingverfahren
Ehegatten, die im VZ nicht dauernd getrennt leben und die Voraussetzungen von § 26 EStG für die Anwendung des Splittingverfahrens erfüllen, sind grundsätzlich vom Abzug des Entlastungsbetrags ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Wahl der Einzelve...