Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
Die Systematisierung nach dem Kriterium der Rechtsstellung der Kapitalgeber führt zu einer Unterteilung der Finanzierungsarten in Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung. Unter Eigenfinanzierung ist die Zuführung oder Erhöhung des Eigenkapitals eines Unternehmens zu verstehen. Die Eigenfinanzierung geht auf Einlagen der Unternehmenseigner oder Gewinne des Unternehmens zurück. Demzufolge wird die Eigenfinanzierung weiterhin in die Beteiligungsfinanzierung sowie die Selbstfinanzierung unterteilt (vgl. Abb. 1).
Abb. 1: Finanzierung mit Eigenkapital
2.1 Beteiligungsfinanzierung
Die Beteiligungsfinanzierung umfasst alle Formen der Beschaffung von Eigenkapital durch Kapitaleinlagen, die dem Unternehmen von außen zugeführt werden. Die Gründung eines Unternehmens findet stets in Form der Beteiligungsfinanzierung statt, denn hier müssen die Gesellschafter dem Unternehmen Eigenkapital von außen zur Verfügung stellen, um den Start des Unternehmens zu ermöglichen. Aber auch spätere Erhöhungen des Kapitals eines Unternehmens können in Form einer Beteiligungsfinanzierung erfolgen. Die Bereitstellung des Kapitals kann dabei durch die Einlagen von bereits vorhandenen oder neuen Anteilseignern erfolgen. Diese Form der Finanzierung wird nach dem Kriterium der Mittelherkunft auch als Außenfinanzierung bezeichnet.
Im Rahmen der Beteiligungsfinanzierung kommt der Rechtsform eines Unternehmens eine entscheidende Bedeutung zu. Nach dem üblichen Rechtsformenschema kann zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden werden. Aus finanzwirtschaftlicher Sicht ist es jedoch zweckmäßiger, nach der Emissionsfähigkeit zu differenzieren. Emissionsfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen in der Lage ist, Wertpapiere an der Börse zu emittieren. Einzelunternehmen, stille Gesellschaften, Personengesellschaften, Genossenschaf...