Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Durchlaufende Posten | 1590 | 1370 | Sonstige Vermögensgegenstände | |
Bank (Anderkonto) | 1250 | 1850 | Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
So kontieren Sie richtig!
Durchlaufende Posten sind Beträge, die ein Unternehmer bzw. Freiberufler im Namen und für Rechnung eines anderen einnimmt und wieder ausgibt, z. B. die Gerichtskosten für Mandanten eines Rechtsanwalts. Durchlaufende Posten dürfen sich beim zwischengeschalteten Unternehmer nicht auf den Gewinn auswirken, weil sie weder zu den Betriebseinnahmen noch zu den Betriebsausgaben gehören. Der Unternehmer bucht die Beträge erfolgsneutral auf das Konto "Durchlaufende Posten" 1590 (SKR 03) bzw. 1370 (SKR 04).
Bank (Anderkonto) |
an Durchlaufende Posten |
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