Dr. Marlies Karg
, Michele Schwirkslies
1 Richtig buchen: Passende Konten und ihre Anwendung
Hier sind die richtigen Konten zur Buchung von Diebstahl, Schwund und Verderb aufgeführt.
| SKR 03/SKR 04 |
Kontenbezeichnung |
Bilanz/GuV |
| 3400/5400 |
Wareneingang 19 % Vorsteuer |
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
| 2320/6900 |
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
Diebstahl, Schwund und Verderb mindern den Gewinn entweder über die Ausbuchung eines nicht mehr vorhandenen Anlageguts oder, bei Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, über den Wareneinsatz bzw. die Bestandveränderung. Ein gesonderter Buchungssatz für jeden einzelnen Verlust ist beim Umlaufvermögen regelmäßig nicht erforderlich. Es muss der tatsächliche Endbestand jedoch zutreffend ermittelt und im Abschluss berücksichtigt werden. Beim Warendiebstahl besteht kein direkter Handlungsbedarf, weil die Waren bereits beim Einkauf insgesamt auf das Aufwandskonto "Wareneinkauf 19 % Vorsteuer" 3400/5400 (SKR 03/04) oder auf das Aufwandskonto "Wareneinkauf 7 % Vorsteuer" 3300/5300 (SKR 03/04) gebucht worden sind.
Werden einem Unternehmer Gegenstände des Anlagevermögens gestohlen, muss der noch vorhandene Buchwert als Aufwand gebucht werden. Der Unternehmer bucht den unfreiwilligen Abgang auf das Konto "Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens" 2320/6900 (SKR 03/04).
2 Praxis-Beispiel: Diebstahl oder Zerstörung von Anlagevermögen mit Buchungsvorschlag
Herr Krüger betreibt ein Bistro. Während des schönen Sommerwetters lässt er den Grill, gesichert mit einer Kette, auf der Bistro-Terrasse stehen. Nach einem hektischen Tag vergisst er den Grill anzuketten. Diese Nachlässigkeit führt dazu, dass der Grill im Laufe der Nacht gestohlen wird. Seine Versicherung lehnt es ab, den Schaden zu ersetzen. In seiner Buchführung ist der Grill noch mit einem Buchwert von 1.400 EUR ausgewiesen. Diesen Betrag muss He...