Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Material-/Warenverderb
  • Warendiebstahl
  • Umfang des Material-/Warenverderbs

1 So kontieren Sie richtig!

 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Wareneingang 19 % Vorsteuer
Eigener Kontenplan SKR 03
  3400
IKR  
6085 SKR 04
  5400
  Kostenstelle/Schlüssel
 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
Eigener Kontenplan SKR 03
  2320
IKR  
6962 SKR 04
  6900
  Kostenstelle/Schlüssel

So kontieren Sie richtig!

Verderb und Diebstahl mindern den Gewinn. Es ist also wichtig, dass diese Beträge richtig erfasst werden. Beim Warendiebstahl besteht kein direkter Handlungsbedarf, weil die Waren bereits beim Einkauf insgesamt auf das Aufwandskonto "Wareneinkauf 19 % Vorsteuer" 3400 (SKR 03) bzw. 5400 (SKR 04) oder auf das Aufwandskonto "Wareneinkauf 7 % Vorsteuer" 3300 (SKR 03) bzw. 5300 (SKR 04) gebucht worden sind.

 

Buchungssatz:

Wareneingang

an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Werden einem Unternehmer Gegenstände des Anlagevermögens gestohlen, muss der noch vorhandene Buchwert als Aufwand gebucht werden. Der Unternehmer bucht den unfreiwilligen Abgang auf das Konto "Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens" 2320 (SKR 03 bzw. 6900 (SKR 04)

 

Buchungssatz:

Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens

an Wirtschaftsgut

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Diebstahl oder Zerstörung von Anlagevermögen

Herr Krüger betreibt ein Bistro. Während des schönen Sommerwetters lässt er den Grill, gesichert mit einer Kette, auf der Bistro-Terrasse stehen. Nach einem hektischen Tag vergisst er den Grill anzuketten. Diese Nachlässigkeit führt dazu, dass der Grill im Laufe der Nacht gestohlen wird. Seine Versicherung lehnt es ab, den Schaden zu ersetzen. In seiner Buchführung ist der Grill noch mit einem Buchwert von 1.400 EUR ausgewiesen. Diesen Betrag muss Herr Krüger nunmehr ausbuchen.

Buchungsvorschlag:

SKR 03

 
2320 Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 1.400 an 0400 Betriebsausstattung (Grill) 1.400

SKR 04

 
6900 Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 1.400 an 0690 Betriebsausstattung (Grill) 1.400

Bei einem Verlust von Anlagevermögen bucht der Unternehmer den Buchwert als Aufwand. Er darf nämlich einen Vermögensgegenstand, der nicht mehr vorhanden ist, auch nicht mehr in seinem Anlagevermögen ausweisen. Ob der Gegenstand gestohlen oder zerstört wurde, spielt keine Rolle. Den Verlust von Anlagevermögen bucht er auch dann, wenn die Versicherung den Schaden ersetzt. Bei einer Neuwertversicherung ersetzt die Versicherung i. d. R. den Zeitwert, der nicht mit dem Buchwert übereinstimmt. Wenn z. B. die Versicherung den Schaden von Herrn Krüger mit einem Betrag von 1.800 EUR ersetzt, bucht er den Anlagenabgang wie oben angegeben. Die Erstattung der Versicherung erfasst er wie folgt:

Buchungsvorschlag:

SKR 03

 
1200 Bank 1.800 an 2742 Versicherungsentschädigung 1.400

SKR 04

 
1800 Bank 1.800 an 4970 Versicherungsentschädigung 1.400

3 Diebstahl oder Schwund von Waren

Der Verderb von Waren wird nicht gebucht, weil sich die Gewinnauswirkung automatisch ergibt. Waren- und Materialeinkäufe werden insgesamt als Aufwand gebucht, und zwar auf das Konto "Wareneinkauf" oder auf das Konto "Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe". Somit ist auch bereits die Ware, die verdorben ist, von vornherein als Aufwand erfasst. Dasselbe gilt auch für Material, das im Laufe der Zeit unbrauchbar geworden ist.

Der Aufwand, der über die Konten "Wareneinkauf" oder "Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" gebucht wurde,

  • ist und bleibt Aufwand, wenn der Gewinn mithilfe einer Einnahmenüberschussrechnung erstellt wird,
  • wird bei Bilanzierung über den Waren-/Materialbestand, der zu Beginn und Ende eines Jahres vorhanden war, korrigiert.

Den Waren-/Materialeinsatz (= endgültigen Aufwand) für das jeweilige Jahr erhält man, sobald die Veränderung des Waren-/Materialbestands berücksichtigt wird. Der Waren- und Materialbestand wird durch Inventur ermittelt.

Bei einer Inventur wird der gesamte Bestand am Ende des Jahres durch eine Bestandsaufnahme erfasst. Die Bestandaufnahme von Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt in der Form, dass jeder einzelne Artikel gezählt und in ein Verzeichnis eingetragen wird. Nicht mehr brauchbares Material darf nicht mehr mitgezählt werden. Der tatsächliche Wareneinsatz bzw. Materialeinsatz, in dem auch verdorbene Waren und nicht mehr verwendbares Material enthalten sind, ist nach dem folgenden Schema zu ermitteln:

 
  Materialeinkauf
+ Materialbestand vom 1.1.
- Materialbestand am 31.12.
= Materialeinsatz (Aufwand)
 

Diebstahl von Waren

Herr Krüger betreibt ein Lebensmittelgeschäft. Einen Teil seiner Ware muss er entsorgen, weil sie verdorben ist bzw. das Verfallsdatum abgelaufen ist. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann er außerdem nicht verhindern, dass Ware gestohlen wird.

Herr Krüger hat jedoch keine Möglichkeit festzustellen, in welchem Umfang Ware aus seinem Geschäft gestohlen wird. Das wäre nur möglich, wenn er jeden Dieb direkt erwischen würde. Das wäre der Idealfall, weil dann kein Schw...

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