Nach § 6 Abs. 2a EStG können Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,

  • deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto (also ohne Umsatzsteuer) mehr als 250 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen,
  • die beweglich, abnutzbar und
  • selbstständig (= für sich allein) nutzbar sind,

alternativ für die Anwendung der Poolabschreibung zu einem Sammelposten zusammengefasst werden.

Dieser Sammelposten muss im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 1/5 gewinnmindernd aufgelöst werden. Diese Regelung ist zwingend anzuwenden, Ausnahmen existieren nicht. Für die Anschaffungen eines jeden Jahres muss jeweils ein eigener Sammelposten gebildet werden.

Scheidet ein Wirtschaftsgut, dass in den Sammelposten eingestellt wurde, vor Ablauf der 5 Jahre aus dem Unternehmen aus (wegen Untergang oder mangels weiterer Nutzbarkeit etc.), wird die Abschreibung dennoch bis zum Ende der 5-jährigen Laufzeit vorgenommen.

 
Praxis-Beispiel

Unternehmer bildet einen Sammelposten

Unternehmer Hans Groß hat im Jahr 01 die folgenden Gegenstände der Firma Müller Büroeinrichtungen (Kreditorenkonto 78991) angeschafft:

 
Bezeichnung Datum Bruttobetrag Vorsteuer Nettobetrag
Notebook 2.4.01 1.187,62 EUR 189,62 EUR 998,00 EUR
Stehlampe 5.5.01 333,20 EUR 53,20 EUR 280,00 EUR
Schreibtischstuhl 10.6.01 803,25 EUR 128,25 EUR 675,00 EUR
Schreibtisch 1.12.01 1.137,64 EUR 181,64 EUR 956,00 EUR
Rollcontainer für Schreibtisch 1.12.01 307,02 EUR 49,02 EUR 258,00 EUR
Summen   3.768,73 EUR 601,73 EUR 3.167,00 EUR

Buchungsvorschlag: Anschaffung Notebook

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0485/0675 Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000 EUR (Sammelposten) 998,00      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 189,62 78991/78991 Fa. Müller Büroeinrichtungen 1.187,62

Auf dieselbe Art und Weise werden alle Anschaffungen von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR gebucht. Im Beispiel also die Anschaffungskosten der Stehlampe, des Schreibtischstuhls, des Schreibtischs und des Rollcontainers für den Schreibtisch.

Für die Einstellung in den Sammelposten ist immer der Nettobetrag maßgebend. Das gilt auch für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer. So schließen z. B. Umsätze für die Heilbehandlungen durch einen Arzt den Vorsteuerabzug aus. Die Auflösung sieht dann wie folgt aus:

 
  Berechtigung zum Vorsteuerabzug Keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug
Gesamtbetrag des Sammelpostens 3.167,00 EUR 3.768,73 EUR

\. Auflösung (AfA) 1/5 in 01

\. Auflösung (AfA) 1/5 in 02

\. Auflösung (AfA) 1/5 in 03

\. Auflösung (AfA) 1/5 in 04

\. Auflösung (AfA) 1/5 in 05

633,40 EUR

633,40 EUR

633,40 EUR

633,40 EUR

633,40 EUR

753,75 EUR

753,75 EUR

753,75 EUR

753,75 EUR

753,73 EUR
Ausweis am 31.12.03 0,00 EUR 0,00 EUR

Buchungsvorschlag: Auflösung mit 1/5

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4862/6264 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter 633,40 0485/0675 Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1.000 EUR (Sammelposten) 633,40
 
Hinweis

Sonderregelung bei Trennwänden

Bei Trennwänden gilt Folgendes: Die Umschließungen der nicht zum Aufenthalt geeigneten Räume innerhalb von Gebäuden rechnen grundsätzlich zu den Betriebsvorrichtungen. Dazu gehören außer der Isolierung auch die baulichen Bestandteile der Trennwände.

Handelt es sich aber um Trennwände, die dazu bestimmt sind, das Gesamtgebäude zu stützen (tragende Wände), gehören sie zum Gebäude.

Auch verschiebbare Innenwände sind Bestandteile des Gebäudes.[1]

Beispiele für Büroeinrichtung:

  • Ablagen,
  • Aktenvernichter,
  • Beamer,
  • Besucherecke mit Sitzgruppe, Tisch, kleine Ablage,
  • Büromöbel wie Stühle, Schreibtische, Aktenschränke,
  • Computer, Notebooks,
  • Container,
  • Dekoration,
  • Drucker,
  • Empfangstheken,
  • Faxgerät,
  • Flipchart,
  • Geschirr,
  • Kaffeemaschine,
  • Kopierer,
  • Lampen,
  • Moderationskoffer,
  • Monitorhalter,
  • Multifunktionsgeräte,
  • Pinnwände,
  • Regale,
  • Safe,
  • Schranksysteme,
  • Sideboard,
  • Taschenrechner,
  • Telefon, Telefonanlage,
  • Teppich,
  • Trennwandsysteme,
  • Vitrinen,
  • Wandbilder,
  • Wasserkocher (z. B. für Teezubereitung).
 

Kontierungs-Praxis-Fazit

  • GWGs bis 250 EUR netto können bei Anwendung der Poolabschreibung im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr sofort abgeschrieben werden.
  • Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR sind bei Anwendung der Poolabschreibung in einen Sammelposten einzustellen.
  • Alternativ hierzu gilt die GWG-Grenze von 800 EUR.

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